Nach Darstellung des Klägeranwalts Sam Dubbin verbriefen die Anleihen einen Zahlungsanspruch, den die Bundesrepublik als Nachfolgerin der Weimarer Republik anerkennen muss. Unklar ist, ob die Papiere in Reichsmark, die in den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg auf den Markt gebracht wurden und durch die Hyperinflation an Wert verloren, überhaupt mit einem Preisschild versehen werden können.
Zudem wies ein Sprecher der deutschen Botschaft in Washington darauf hin, dass zunächst durch ein aufwändiges Beglaubigungsverfahren nach deutschem Recht die Echtheit festgestellt werden müsse. Die Klage sei vermutlich gegenstandslos. Die Investoren hingegen bleiben siegessicher.