Verbraucherschützer: Bahn soll Kunden besser entschädigen
Berlin (dpa). Vor dem Bahngipfel im Bundesverkehrsministerium amDienstag wächst der Druck auf die Deutsche Bahn, ihre Kunden für dieHitzepannen besser zu entschädigen.
Für die Entschädigung derReisenden, die unter dem Ausfall der Klimaanlagen zu leiden hatten,müsse die Bahn „einige Hundert Euro Schmerzensgeld pro Person“ zahlen,sagte der Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV),Gerd Billen, dem Berliner „Tagesspiegel“ (Montag). Als Richtschnurnannte Billen einen Betrag von 300 Euro pro Person. Bisher zahlt dieBahn maximal 150 Prozent des Fahrpreises - in Reisegutscheinen. „Dasreicht nicht“, kritisierte der VZBV-Chef.
So lange die Bahn nicht garantieren könne, dass die Züge störungsfreifahren, sollte sie auf den ICE-Zuschlag verzichten, forderte dieParlamentarische Staatssekretärin imBundesverbraucherschutzministerium, Julia Klöckner. „Da dieReisequalität im ICE derzeit nicht gewährleistet ist, wäre dasAussetzen der ICE-Zuschläge ein geeignetes Zeichen der Bahn ihrenKunden gegenüber“, sagte die CDU-Politikerin der Zeitung. Wie derverbraucherpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, ErikSchweickert, plädierte sie zudem dafür, dass die Bahn nicht länger nurReisegutscheine an geschädigte Kunden ausgibt, sondern auf Wunsch dasGeld bar auszahlt.
Als Reaktion auf die Hitzepannen der vergangenen Tage wollen dieVerbraucherpolitiker den Kunden künftig einen gesetzlichen Anspruch aufEntschädigung einräumen. Bisher sind Schadenersatzansprüche aufZugverspätungen und -ausfälle beschränkt. „Wenn man im Urlaub durchBaulärm gestört wird oder im Hotel die Klimaanlage ausfällt, kann manja auch den Reisepreis mindern“, sagte die verbraucherpolitischeBerichterstatterin der CDU-/CSU-Fraktion, Lucia Puttrich, dem Blatt.