Verbraucherschützer monieren Abflug-Verschiebungen

Berlin (dpa) - Die Verbraucherzentralen nehmen Reiseanbieter wegen kurzfristiger Startzeit-Änderungen bei Urlaubsflügen ins Visier. Auf Zeitangaben bei der Buchung könnten sich Kunden oft nicht verlassen, kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) am Dienstag in Berlin.

Zehn Unternehmen seien deswegen abgemahnt worden, gegen fünf Reiseveranstalter und Fluggesellschaften will der Verband klagen. Der Deutsche Reiseverband (DRV) erläuterte, Änderungen seien bei Pauschalreisen mit langem Buchungsvorlauf nicht ganz vermeidbar.

„Verbraucher benötigen Verlässlichkeit, gerade bei Reisen und im Urlaub“, sagte VZBV-Vorstand Gerd Billen. Änderungen von Flugzeiten dürfe es nur in engen Grenzen geben. Wenn erst nachträglich in den Reiseunterlagen Nachtflüge angekündigt würden, sei dies eine starke Beeinträchtigung - ebenso, wenn durch einen späteren Flug Urlaubszeit verloren gehe. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der ersten Reisebestätigung fänden sich meist nur versteckte Hinweise wie „Änderungen vorbehalten“.

Zu Verschiebungen komme es nur selten und bei zwingenden Gründen, teilte der DRV mit. Kurzfristige Änderungen entstünden etwa, wenn die Flugsicherung Startzeiten verändere, es Arbeiten an Flughäfen oder besondere Wetterlagen wie Tropenstürme oder Aschewolken gebe. Die Pauschalpakete der Reiseveranstalter würden meist aber schon ein Jahr im Voraus geschnürt.

Die Grünen-Bundestagsfraktion bemängelte, dass die Transparenz bei Flugpreisen weiter zu wünschen übrig lasse. Das Luftfahrt-Bundesamt müsse schärfer einschreiten, sagte der tourismuspolitische Sprecher, Markus Tressel. Nach Auskunft der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage seien innerhalb von drei Jahren aber nur 116 Anzeigen bei der Behörde eingegangen. Dass bisher demnach erst ein Bußgeld verhängt worden sei, sei „schlichtweg lächerlich“.