Von der Leyen fordert Schadenersatz für A400M-Verspätung
Schönefeld (dpa) - Wegen des Lieferverzugs für das neue Bundeswehr-Transportflugzeug A400M wird jetzt über einen Kostenausgleich gerungen. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) verlangt vom Hersteller Airbus Schadenersatz für die Verzögerungen.
„Es ist gut in diesem Fall, dass wir einen sehr handfesten Vertrag haben, in dem Schadenersatzleistungen ganz klar geregelt sind“, sagte von der Leyen am Donnerstag auf der Luftfahrtmesse ILA in Schönefeld bei Berlin. Der europäische Luftfahrt- und Rüstungskonzern Airbus sei verpflichtet, für jeden Tag zu zahlen, den die Flieger zu spät kämen. „Wir werden auch diese Schadenersatzansprüche geltend machen.“
Der Sprecher der Airbus Group, Rainer Ohler, wollte die Forderung mit Hinweis auf laufende Gespräche zwischen Airbus und dem Ministerium nicht kommentieren. Die Bundeswehr hatte die erste A400M im Dezember 2014 mit jahrelanger Verspätung erhalten. Das Ministerium schätzt die Verzögerungen bei dem Projekt in seinem aktuellen Rüstungsbericht bis zum Jahr 2019 auf 107 Monate, also fast neun Jahre. Die Kostensteigerung beträgt danach 1,47 Milliarden Euro oder 18 Prozent.
Zuletzt hatten Probleme mit den Triebwerken und Risse am Rumpf für Schlagzeilen gesorgt. Inzwischen hat Airbus vier Exemplare an die Bundeswehr übergeben, insgesamt hat Deutschland 53 bestellt. Die neuen Turboprop-Maschinen sollen die bis zu 48 Jahre alten „Transall“-Transporter (C-160) ablösen. In den Jahren 2018 und 2019 sowie dann wieder ab 2021/22 sind nun Lücken beim Lufttransport zu erwarten. Die sollen durch eine engere Kooperation mit Bündnispartnern ausgeglichen werden.
„Die Bundeswehr plant weiter mit dem A400M“, betonte von der Leyen. Aber die aktuellen technischen Probleme seien „natürlich schlechte Nachrichten“. Der Hersteller müsse nun zügig ein umfassendes Konzept zur Behebung dieser Probleme vorlegen. Airbus-Vorstandschef Tom Enders hatte am Mittwoch offen gelassen, wann die A400M-Produktion wieder in Gang kommt und wie viele Maschinen in diesem Jahr noch ausgeliefert werden.
Die Grünen warfen von der Leyen vor, sie unternehme „nur halbherzige Schritte, das Geld, das den Steuerzahlern zusteht, auch einzutreiben. Vertraglich könnte die Ministerin monatlich diese Gelder eintreiben, stattdessen will sie abwarten, bis das Unternehmen endlich eine Lieferplanung vorgelegt hat“, kritisierte der Grünen-Haushaltsexperte Tobias Lindner.
Im zivilen Luftverkehr verlangte die Vereinigung Cockpit (VC) auf der ILA strengere Regeln für Drohnen. Es gebe eine „rasante Entwicklung“, bei der die Regulierung nicht mehr mitkomme, sagte das Vorstandsmitglied der Pilotengewerkschaft, Markus Wahl. In Deutschland seien nach einer Schätzung der Deutschen Flugsicherung (DFS) bis heute etwa 400 000 Drohnen verschiedener Größen zur privaten und kommerziellen Nutzung verkauft worden. Bis zum Jahr 2020 dürften es nach der jüngsten Prognose rund 1,1 Millionen sein.
Je nach Größe der Drohne und Luftkontrollzone dürfen unbemannte Fluggeräte derzeit legal bis zu 750 Meter hoch fliegen. Die VC spricht sich für niedrigere Maximalhöhen aus. Für unbemannte Flugsysteme müsse es künftig eine Ausweichpflicht geben, denn sie seien für Piloten schwer erkennbar, sagte Wahl. Es gebe bereits heute Techniken, die Drohnen automatisch daran hinderten, in Gefahrenzonen wie Flughäfen zu fliegen. Außerdem sollte jede Drohne markiert werden, so dass sie dem Besitzer oder Steuerer zugeordnet werden könne.