Vor jedem Streik muss es Schlichtungsverfahren geben
Düsseldorf (dpa) Eine generelle Pflicht zu Schlichtungsverfahren hat der Wirtschaftsweise Wolfgang Franz vor dem Hintergrund des vorerst abgewendeten Fluglotsenstreiks vorgeschlagen.
„Ich halte einen Passus im Tarifvertragsgesetz für sinnvoll, dass es vor einem Streik stets ein Schlichtungsverfahren geben muss“, sagte der Chef des Sachverständigenrats der „Wirtschaftswoche“. Auch die Möglichkeit, dass die Politik Streiks kurzfristig unterbrechen kann, wenn diese die Volkswirtschaft schwer treffen, hält Franz für sinnvoll: „Wenn in den USA Streiks die gesamte Volkswirtschaft stark beeinträchtigen, kann der Präsident - wie vor einigen Jahren im Fall der Hafenarbeiter geschehen - den Arbeitskampf für kurze Zeit per Dekret unterbrechen. In dieser Abkühlungsphase müssen die Tarifparteien aufeinander zugehen.“
Franz hält es für eine bedenkliche Entwicklung, dass das Streikrecht inzwischen stark von Urteilen der Arbeitsgerichte abhängt. „Das Bundesarbeitsgericht hat durch eine Reihe befremdlicher Urteile die Hemmschwelle für Arbeitskämpfe gesenkt. Zum Beispiel sind auch Sympathiestreiks für Streikende in anderen Branchen erlaubt“, in einem solchen Fall werde der Unternehmer quasi in Geiselhaft genommen. Auch deshalb sei es sinnvoll, eine Pflicht zur Schlichtung einzuführen.