VW-Gesetz: Niedersachsen protestiert gegen EU-Pläne
Hannover/Wolfsburg/Brüssel (dpa) - Ein alter Streit bricht wieder auf: Die niedersächsische Landesregierung protestiert energisch gegen Pläne der EU-Kommission, möglicherweise erneut gegen das Volkswagen-Gesetz zu klagen.
In einem Brief an alle Kommissare fordert Ministerpräsident David McAllister (CDU), das Unternehmen nicht weiter durch ein „höchst umstrittenes Vertragsverletzungsverfahren“ zu belasten. Das VW-Gesetz verstoße nicht gegen europäisches Recht. Niedersachsen als Aktionär hält einen bedeutenden Anteil an VW und hat damit ein Veto-Recht bei wichtigen Entscheidungen.
Der VW-Betriebsrat betonte ebenso, das VW-Gesetz sei in seiner novellierten Fassung EU-rechtskonform. Schon allein deshalb gebe es keinen Anlass, erneut gegen das Gesetz vorzugehen. „Sollte man sich in Brüssel allerdings aus ideologischen Gründen dennoch dazu entschließen, unser VW-Gesetz erneut vor den Europäischen Gerichtshof zu zerren, werden wir dies sicherlich nicht einfach nur ruhig zur Kenntnis nehmen“, sagte der Sprecher des Konzernbetriebsrats, Gunnar Kilian. Mit Unverständnis reagierte auch VW-Chef Martin Winterkorn. „Es gibt in Europa sicherlich wichtigere Dinge zu lösen“, sagte er dem „Handelsblatt“.
McAllister gab den Kommissaren zu bedenken: „Die Menschen in Deutschland werden nicht verstehen können, dass sie Milliardenhilfen für Griechenland und andere Mitgliedsstaaten der EU tragen sollen, während die Kommission ohne hinreichende Rechtfertigung VW an den Pranger stellt wegen eines inzwischen novellierten VW-Gesetzes, dass dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs entspricht und damit EU-rechtskonform ist.“
Er wies zudem darauf hin, dass das Land Niedersachsen sich in den vergangenen Jahrzehnten wie ein privater Investor verhalten habe, um seinen 20-Prozent-Anteil zu halten. Es gebe gegenüber anderen Investoren keine Besserstellung. Das VW-Gesetz, das inzwischen auch in der Satzung des Unternehmens verankert ist, sichert Aktionären mit mindestens 20 Prozent ein Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen. Das Land hat mit seinem Anteil daher eine Sperrminorität.
Die EU-Kommission will wegen des umstrittenen VW-Gesetzes in dieser Woche möglicherweise erneut den Europäischen Gerichtshof anrufen. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Kommissare am Mittwoch mit dem Thema beschäftigen werden. Diplomaten in Brüssel berichteten, dass die EU-Behörde am Donnerstag in zahlreichen Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrags entscheiden wolle - dazu gehöre auch das VW-Gesetz.
Der Streit um das VW-Gesetz zieht sich in Brüssel seit vielen Jahren hin. Die Behörde hatte früher bereits erklärt, sie halte die Sperrminorität des Landes bei VW nach wie vor für rechtswidrig. Der EuGH hatte 2007 Regelungen des Gesetzes gekippt. Anschließende Gesetzesänderungen hielt Brüssel für unzureichend. Wegen politischer Rücksichten auf Deutschland ließ die EU-Behörde den Streit aber mehrere Jahre lang ruhen.