Diese hatte eine Strafe von mindestens 63 Millionen Euro beantragt. Das Urteil fällt erst in einigen Monaten. Das Gutachten gilt als Vorentscheidung, weil der Gerichtshof diesem meist folgt.
Brüssel verlangt, die Sonderregelung abzuschaffen, die dem Land Niedersachsen als Anteilseigner ein Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen sichert. Bereits 2007 hatte der EUGH entschieden, das VW-Gesetz verstoße gegen EU-Recht.
Der Bund hatte es überarbeitet, hielt aber an der Sperrminorität fest. Der Gutachter stärkt Deutschland nun den Rücken: „Deutschland ist dem Urteil des Gerichtshofs von 2007 vollständig nachgekommen.“ Red