Werbespruch „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ unzulässig
Karlsruhe/Berlin (dpa) - Der Werbeslogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ für einen Fruchtquark ist als gesundheitsbezogene Angabe grundsätzlich nicht zulässig.
Das folgt aus einer am Mittwoch verkündeten Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Der Joghurthersteller Ehrmann hatte mit dem Spruch für seinen Fruchtquark „Monsterbacke“ geworben.
Das Verbot folge aus der europäischen Verordnung über „nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel“, so die Richter (Az. I ZR 36/11). Nach der Verordnung besteht allerdings die Möglichkeit, den Spruch EU-weit behördlich genehmigen zu lassen, wenn die Aussage in wissenschaftlichen Studien bestätigt wird.
Die BGH-Richter legten den Fall noch dem Europäischen Gerichtshof vor, um klären zu lassen, ob die Genehmigungspflicht bereits im Jahr 2010 wirksam war. Eine Irreführung der Verbraucher sieht der BGH in der Aussage hingegen nicht. Den Käufern werde „deutlich gemacht, dass es sich um etwas anderes handelt als um Milch“, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm.
Die Molkerei Ehrmann erklärte auf Anfrage zur BGH-Entscheidung lediglich: „Wir respektieren die Verweisung an die nächsthöhere Instanz und werden weiterhin das laufende Verfahren nicht kommentieren.“ Im Verfahren gehe es um die werbliche Vermarktung des Produkts „Monster Backe Früchtequark“ im sechs Mal 50 Gramm-Becher.
Die Verbraucherorganisation Foodwatch nahm den Fall zum Anlass, um erneut Maßnahmen der Politik gegen Verbrauchertäuschung zu fordern. Solange die Politik beim Schutz der Verbraucher vor Werbeschwindel weiterhin versage, bleibe nur der Sisyphos-Weg über die Gerichte, der das grundsätzliche Problem nicht lösen könne.
„Die Monsterbacken lauern überall, denn im Lebensmittelmarkt hat irreführende Werbung System“, erklärte Oliver Huizinga, Experte für Lebensmittelwerbung bei Foodwatch am Mittwoch in Berlin. Das Unternehmen Ehrmann kommentierte die Äußerungen von Foodwatch nicht.
Die Wettbewerbszentrale, die Ehrmann unter anderem wegen irreführender Werbung verklagt hatte, geht nun von einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes etwa zur Mitte des nächsten Jahres aus. „Hier wird die Karte Gesundheit gespielt und das positive Image der Milch genutzt“, sagte Juristin Christiane Köber. Der Vergleich des Ehrmann-Produktes „Monsterbacke“ mit Milch hinke jedoch, weil es fast die dreifache Menge an Zucker aufweise, erläuterte sie. Auch zu diesem Vorwurf äußerte sich das Unternehmen Ehrmann nicht.