Zinswetten: Deutscher Bank droht BGH-Schlappe

Karlsruhe (dpa) - Im Streit um riskante Zinswetten droht der Deutschen Bank eine herbe Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

BGH-Richter Ulrich Wiechers bezweifelte am Dienstag, dass die Bank ihren Kunden richtig aufklärte, als sie dem hessischen Hygienebedarfs-Hersteller Ille im Jahr 2005 ein Zinsswapgeschäft („Spread Ladder Swap“) verkaufte. Beide Parteien lieferten sich vor dem Karlsruher Gericht einen heftigen Schlagabtausch. Deutsche-Bank-Anwalt Reiner Hall warnte vor der erheblichen Tragweite eines Urteils gegen die Deutsche Bank. Dann kämen Milliardenforderungen auf die Bank zu.

„Sie lösen eine zweite Finanzkrise aus, wenn sie in ihr Urteil schreiben, dass die Bank entweder keinen Gewinn machen darf oder darüber aufklären muss“, befand Hall angesichts einer möglichen Niederlage. „Es ist lebensfremd, was Sie da vorhaben. Sie lösen damit einen Erdrutsch aus“, sagte er an die BGH-Richter gewandt.

Ein BGH-Urteil gegen Deutschlands größtes Geldhaus hätte Signalwirkung: Etliche Städte, kommunale Unternehmen und Mittelständler haben mit dem Produkt hohe Verluste gemacht. Ihre Anwälte sprechen von rund 200 Fällen und einem Millionenschaden. Der BGH will sein Urteil am 22. März verkünden. Neben einer Verurteilung der Bank zu Schadensersatz ist auch denkbar, dass der Gerichtshof den Fall an das Oberlandesgericht Frankfurt/Main zurückverweist.

Der Senatsvorsitzende Wiechers bezeichnete die Swaps in der mündlichen Verhandlung als „hochkompliziertes Finanztermingeschäft“ mit zweifacher Hebelwirkung, das der Unternehmer nicht ohne weiteres habe nachvollziehen können. „Es handelte sich um eine Art spekulative Wette.“ Zudem sei fraglich, ob die Bank ausdrücklich genug auf das „theoretisch unbegrenzte Verlustrisiko des Kunden“ hingewiesen habe. „Vielleicht hätte es von der Bank daher eher heißen müssen: Finger weg“, sagte Wiechers.

Der Senatsvorsitzende betonte, bei der Beratung müsse sich die Bank „allein am Kundeninteresse“ ausrichten. Ille habe sich in der Vergangenheit eher risikoscheu verhalten. Die Bank hätte das Unternehmen außerdem aufklären müssen, dass das Geschäft für ihn eine ungünstige Struktur hatte, befand der Richter. Denn es habe mit einem negativen Marktwert begonnen. Das heißt, Ille musste erst rund 80 000 Euro aufholen, mit dem die Bank ihr Risiko, ihre Kosten und ihren Gewinn abschöpfte. Daher habe hier ein Interessengegensatz zwischen Bank und Kunde bestanden.

Die beiden Parteien fuhren vor Gericht schwere Geschütze auf. Der Anwalt des Mittelständlers Ille, Norbert Gross, warf der Bank arglistige Täuschung, Sittenwidrigkeit und einen Verstoß gegen die guten Sitten vor. Er zitierte aus einem internen Memorandum des Konzerns. Darin würden Mitarbeiter angewiesen, die Gestaltungsmöglichkeiten des Vertrags so zu nutzen, dass es „aller Wahrscheinlichkeit zu einem Verlustgeschäft für den Kunden“ werde. „Es sollte ein Negativ-Geschäft werden. Nur so kann man an dem Kunden Geld verdienen“, sagte Gross.

Der Anwalt der Deutschen Bank, Reiner Hall, bestritt, dass Ille die Struktur der Swaps nicht habe verstehen können: „Jeder Abiturient kann diese Formel ohne weiteres verstehen“, sagte er. Der Dax-Konzern hatte stets betont, er habe die Kunden auf die Risiken der Anlage hingewiesen und angemessen beraten.

Insgesamt sei die Zahl der Rechtsstreitigkeiten bei diesem Thema sehr begrenzt, sagte ein Sprecher der Bank nach der Verhandlung. Dem BGH liegen noch sieben weitere Verfahren vor. In den Vorinstanzen sind noch 17 Verfahren anhängig.

Die Anwälte von Ille begrüßten den Verlauf der Verhandlung: „Bereits die klaren Festlegungen in der mündlichen Verhandlung sind ein wichtiger Erfolg für unseren Mandanten“, teilte Rechtsanwalt Jochen Weck mit. „Wenn der BGH unserer Argumentation folgt, lösen wir natürlich keine neue Finanzkrise aus. Vielmehr wird deutlich, dass der BGH die intransparente Struktur derartiger Finanzprodukte erkannt hat und den Kunden davor schützen will“, sagte Weck weiter.

„Spread Ladder Swaps“ beruhen auf der Differenz (Spread) zwischen langfristigen und kurzfristigen Zinsen. Die Erwartung bei den Swaps (englisch: „tauschen“) war, dass die langfristigen Zinsen stärker steigen als die kurzfristigen. Doch es kam anders. Ille stieg letztlich mit einem Verlust von mehr als einer halben Million Euro aus. Nun verlangt das Unternehmen rund 540 000 Euro Schadenersatz.

Von elf Verfahren zum Thema Swaps, die bisher vor Oberlandesgerichten (OLG) landeten, endeten acht mit Urteilen zugunsten der Deutschen Bank. In einem Fall wurde auf eine 50-Prozent-Schuld der Bank entschieden. In zwei Fällen urteilte das OLG Stuttgart vollständig gegen die Bank. Im Fall Ille hatten beide Vorinstanzen - das Landgericht Hanau und das Oberlandesgericht Frankfurt - die Klage auf Schadenersatz abgewiesen.