Mindestlohn Zoll leitet nach bundesweiter Razzia über 800 Verfahren ein

Bonn · Der Zoll hat in einer Razzia rund 6.500 Arbeitnehmer nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Oft gab es Auffälligkeiten. Bestimmte Branchen kamen genau unter die Lupe.

Nach einer bundesweiten Razzia haben die Zollbehörden mehr als 800 Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eingeleitet. (Archivbild)

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Schwarzarbeits-Experten des Zolls haben nach einer bundesweiten Razzia mehr als 800 Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eingeleitet. Wie die Generalzolldirektion in Bonn mitteilte, waren am Donnerstag mehr als 3.000 Zöllnerinnen und Zöllner an den Kontrollen beteiligt. Insgesamt hätten sie rund 6.500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Bei Arbeitgebern habe es mehr als 700 Prüfungen von Geschäftsunterlagen gegeben. Bei den Kontrollen ging es vor allem um die Einhaltung des Mindestlohns.

Bereits vor Ort seien rund 340 Strafverfahren eingeleitet worden, davonmehr als 45 Verfahren wegen Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und rund 150 wegen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel. Weitere rund 460 Ordnungswidrigkeitenverfahren habe man eröffnet. In mehr als 90 Fällen sei es dabei um Verstöße gegen das Mindestlohngesetz gegangen.

Kontrollen ergaben weitere 1.800 Verdachtsfälle

„Zudem ergaben sich nach den bisherigen Auswertungen weitere 1.800 Verdachtsfälle, davon rund 600 wegen möglicher Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, denen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nun weiter nachgeht“, erklärte eine Sprecherin.

Besonders unter die Lupe nahm der Zoll Branchen, die er für besonders risikobehaftet hält, etwa das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe mit Schwerpunkt auf Imbissstuben und Cafés. Auch Spielhallen, Massagesalons, Sonnenstudios, Auto-Werkstätten und Waschanlagen wurden überprüft.

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde, betonte die Behörde. „Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch“, erklärte die Sprecherin. Vereinbarungenmit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, seien unwirksam und würden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohngibt es spezielle Branchenmindestlöhne, zum Beispiel inder Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdecker-, Elektro- sowie im Maler- und Lackiererhandwerk.

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(dpa)