Wuppertal/Erkrath. Angeklagter Erkrather zieht Berufung zurück

Wuppertal/Erkrath. · Mehr als 30 Tatvorwürfe aus vergangenen zwei Jahren kamen im Verfahren ans Licht.

Ein 22-jähriger aus Solingen soll seine in Erkrath bei ihren Eltern wohnende Freundin bei einem Streit geschlagen und verletzt haben. Die 16-Jährige soll häufiger bei ihm in der Wohnung gewesen sein, nach einer Weihnachtsfeier der Freiwilligen Feuerwehr soll die Lage eskaliert sein. Der Angeklagte soll die junge Frau bedroht und zuvor die Wohnungstür abgeschlossen haben. Da habe die Freundin Angst bekommen und sich gegen die Angriffe ihres Freundes mit einem Topf gewehrt und danach auch noch einen Teller nach ihm geworfen haben.

Nachdem die Abwehrversuche misslungen waren, soll der Mann sich auf seine Freundin gesetzt haben, um weiter auf sie einzuschlagen. Derweilen soll ein gemeinsamer Bekannter versucht haben, den Angeklagten am Handy zum Öffnen der Wohnungstüre zu überreden. Als der das schließlich getan hatte, hatte die Freundin bereits schwere Prellungen im Gesicht erlitten.

Vater hatte seine Tochter bei der Polizei als vermisst gemeldet

Schon vorher soll es häufig Streitereien zwischen den beiden gegeben haben. Einmal soll er sie auf den Hinterkopf geschlagen, ein anderes Mal ihren Kopf gegen eine Tür geknallt haben. Zwischenzeitlich soll er auch am Haus der Eltern seiner Freundin in Erkrath geklingelt haben. Zuvor hatte der Vater seine Tochter dort bei der Polizei als vermisst gemeldet. Sie war für mehrere Tage bei ihrem Freund untergekommen. Nach der Vermisstenanzeige griff die Polizei sie dort auf, um sie zurückzubringen. Das wiederum passte dem Angeklagten nicht, der auch den Vater bedrohte und gegen die Fenster des Hauses geschlagen haben soll. Der so Angegriffene durfte später auch noch auf seinem Anrufbeantworter hören, das er gleich eine Kugel im Kopf haben und tot sein werde.

Diese Tatvorwürfe stammten aus dem Jahr 2016 und waren im Herbst 2018 vom Amtsgericht mit zehn Monaten Freiheitsstrafe abgeurteilt worden. Dagegen hatte der Angeklagte Berufung eingelegt. Im Berufungsverfahrens kamen nun mehr als 30 Tatvorwürfe allein in den vergangenen zwei Jahren zutage – einige bereits verhandelt, andere gerade angeklagt. Beleidigung, Bedrohung und Körperverletzung scheinen an der Tagesordnung gewesen zu sein. Aus der Gerichtsverhandlung kommend beim Schwarzfahren erwischt und dann auch noch Verstöße gegen das Tierschutzgesetz: Vor den Prozessbeteiligten breitete sich eine seitenlange Agenda an Straftaten aus, von denen der Verteidiger des Angeklagten nichts wusste. Der riet seinem Mandanten dann auch dazu, die Berufung zurückzunehmen. „Ich kann ihnen nur dringend dazu raten, ihre Probleme im Umgang mit Aggressionen in den Griff zu bekommen“, gab Richter Christoph Märten dem Angeklagten mit auf den Weg. mis/magu