Abgasuntersuchung für Motorräder Pflicht?

Essen (dpa/tmn) - Motorräder, die seit dem 1. Januar 1989 zugelassen wurden, müssen bei der Hauptuntersuchung (HU) auch eine Abgasuntersuchung bestehen. Das teilt der TÜV Nord mit.

Die sogenannte Abgasuntersuchung Krad (AUK) ist als Bestandteil der HU alle zwei Jahre für Motorräder mit Zwei- oder Viertaktmotoren vorgeschrieben. Vorausgesetzt, die Fahrzeuge haben mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum und fahren schneller als 45 km/h, erläutert der TÜV Nord.

Für die Prüfung wird eine Sonde in den Schalldämpfer eingeführt, um den Kohlenmonoxid-Gehalt (CO) zu messen. Bei Motorrädern ohne oder mit ungeregeltem Katalysator beträgt der maximal zulässige Grenzwert 4,5 Volumenprozent CO. Für Bikes mit geregeltem Katalysator gilt die Obergrenze von 0,3 Volumenprozent - es sei denn, der Hersteller gibt einen höheren Wert vor. Werden die festgelegten Grenzwerte nicht eingehalten, gibt es laut dem TÜV Nord keine HU-Plakette.

Die AUK muss nicht zwingend bei der Hauptuntersuchung erledigt werden, sondern lässt sich als Einzelprüfung vorziehen. Allerdings darf der Zeitabstand zur HU nicht mehr als einen Monat betragen.