Die sogenannte Abgasuntersuchung Krad (AUK) ist als Bestandteil der HU alle zwei Jahre für Motorräder mit Zwei- oder Viertaktmotoren vorgeschrieben. Vorausgesetzt, die Fahrzeuge haben mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum und fahren schneller als 45 km/h, erläutert der TÜV Nord.
Für die Prüfung wird eine Sonde in den Schalldämpfer eingeführt, um den Kohlenmonoxid-Gehalt (CO) zu messen. Bei Motorrädern ohne oder mit ungeregeltem Katalysator beträgt der maximal zulässige Grenzwert 4,5 Volumenprozent CO. Für Bikes mit geregeltem Katalysator gilt die Obergrenze von 0,3 Volumenprozent - es sei denn, der Hersteller gibt einen höheren Wert vor. Werden die festgelegten Grenzwerte nicht eingehalten, gibt es laut dem TÜV Nord keine HU-Plakette.
Die AUK muss nicht zwingend bei der Hauptuntersuchung erledigt werden, sondern lässt sich als Einzelprüfung vorziehen. Allerdings darf der Zeitabstand zur HU nicht mehr als einen Monat betragen.