Autokäufer dürfen Vertrag bei zu hohem Verbrauch annullieren

Hamm (dpa) - Autokäufer müssen sich darauf verlassen können, dass ein Neuwagen hält, was der Verkäufer zuvor versprochen hat. Das meinen die Richter am Oberlandesgericht Hamm: Sie gaben einem Käufer recht, der deutlich zu hohen Spritverbrauch beklagte.

Wenn ein Neuwagen deutlich mehr Kraftstoff verbraucht als versprochen, darf der Kunde von dem Kaufvertrag zurücktreten. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem am Donnerstag (7. März) veröffentlichten, rechtskräftigen Urteil entschieden. Vor drei Jahren wollte der Kläger des Verfahrens einen Kaufvertrag annullieren, weil der Verbrauch seines Neuwagens um mehr als zehn Prozent höher war, als in dem Verkaufsprospekt angegeben. Ein vom Gericht bestellter Gutachter hat das bestätigt. Die Richter gaben dem Autofahrer recht. Der Händler muss den Kaufpreis zurückzahlen, abzüglich eines Betrages für die zwischenzeitliche Nutzung des Autos durch den Kläger. (Az: I-28 U 94/12).