Beim Kauf von Elektrofahrrädern Bremsen gut testen

Berlin (dpa/tmn) - Wer über den Kauf eines Elektrofahrrads nachdenkt, sollte bei einer Testrunde vor allem die Bremsen prüfen. Denn daran hapert es manchmal, wie die Stiftung Warentest festgestellt hat.

Die sogenannten Pedelecs haben ein höheres Gewicht und erreichen höhere Durchschnittsgeschwindigkeiten als herkömmliche Räder - dem sind die Bremsen oft nicht gewachsen. Wie die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift „test“ berichtet, konnten nur vier von zwölf Kandidaten mit dem Urteil „gut“ oder „sehr gut“ bei der Bremskraft punkten. Ein Pedelec bekam ein „mangelhaft“, drei weitere ein „ausreichend“. Bei den übrigen funktionierten die Bremsen der akkubetriebenen Räder „befriedigend“.

Einige Pedelecs haben dem Test zufolge auch einen zu instabilen Rahmen. Drei Testkandidaten fielen negativ durch Risse oder einen Bruch auf. Laut dem „test“-Bericht eignen sich Pedelecs zudem selten für einen Kindersitz. Wegen der Kabel entlang des Sattelrohrs oder der platzraubenden Akkus könne der Sitz meist nicht befestigt werden. Dagegen eigneten sich Pedelecs gut als Zugfahrzeug für Kinderfahrradanhänger.

Vom Nachrüsten eines normalen Fahrrads mit einem E-Motorantrieb rät die Stiftung Warentest ab: Auch hierbei sei nicht gesichert, dass Bremse, Rahmen und Gabel der höheren Belastung gewachsen seien.

Käufer müssen dem ADAC zufolge außerdem auf eine Regelungslücke beim Versicherungsschutz achten: Dieser beschränke sich in vielen Policen auf „nicht selbstfahrende Fahrzeuge“. Pedelecs mit einer Anfahrhilfe fielen dabei heraus. Versicherte sollten klären, ob verschuldete Unfälle von der privaten Haftpflicht abgedeckt seien. Die am meisten verbreiteten Pedelecs betrifft dies aber nicht, da sie zwar über einen gleich starken Motor mit 250 Watt verfügen, aber nur mit Hilfe von Muskelkraft in Bewegung gesetzt werden können. Damit gelten sie laut ADAC rechtlich gesehen als Fahrräder.

Pedelecs mit Anfahrhilfe, die ohne Tritt in die Pedale auf bis zu 6 km/h beschleunigen, gelten dagegen als Kraftfahrzeuge. Gleiches gilt für die schnelleren S-Pedelecs, die es ohne Muskelkraft mit einem 500 Watt starken E-Motor auf 20 km/h und mit Treten auf 45 km/h bringen. Fahren darf beide E-Fahrräder laut ADAC in der Regel nur, wer mindestens eine Mofaprüfbescheinigung hat. Beim Pedelec mit Anfahrhilfe gilt das nur, wenn der Fahrer nach dem 31. März 1965 geboren wurde. Manche Bundesländer verlangen bei den S-Pedelecs allerdings mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse M für Kleinkrafträder. Alternativ berechtigt auch der normale Autoführerschein der Klasse B zum Fahren dieser Pedelecs.