Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sieht zum Thema „Halten und Parken“ keine gesonderte Regelung für Motorradfahrer vor, erläutert der TÜV Nord. Für Motorräder gelten also die gleichen Regeln wie für Autos.
Als Kraftfahrzeuge müssen sie deshalb auf regulär ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Wenn auf dem Parkplatzareal oder im Parkhaus allerdings eigens Stellplätze für Motorräder gekennzeichnet sind, sollten Biker diese bevorzugt nutzen. Im Übrigen wird das Abstellen von Motorrädern auf Gehwegen oder an anderen Stellen meist toleriert, solange andere Verkehrsteilnehmer nicht durch die Maschine behindert werden.