Das Urteil sei deshalb nun rechtskräftig, sagte der Leiter des städtischen Ordnungsamts, Martin Schulze-Werner, am Donnerstag und bestätigte entsprechende Medienberichte. Aufs Rad zurück dürfe der Mann erst wieder, wenn er mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten seine „wiedergewonnene Fahreignung“ beweise.
Um betrunkene Radfahrer auch wegen der hohen Unfallzahlen von der Straße zu holen, hatte die Stadt entschieden, Radfahrverbote auszusprechen. In der Vergangenheit hatten Radler nur ihren Autoführerschein abgeben müssen, wenn sie alkoholisiert am Lenker erwischt worden waren. Den hatte der Mann aber schon vor vier Jahren abgegeben.
Die Stadt hat auch elf weitere betrunkene Radfahrer ohne Führerschein zur medizinisch-psychologischen Untersuchung gebeten. Sie waren ebenfalls mit mehr als 1,6 Promille im Blut durch Münster geradelt. Sollten die Alkoholsünder bei der Untersuchung durchfallen, werde auch ihnen ein Radfahrverbot aufgebrummt, erklärte Schulze-Werner.