Gefahr im Winter Fliegende Eisplatten vom Lkw: Tempo runter
Köln (dpa/tmn) - Fliegen Eisplatten von einem vorausfahrenden Lkw, sollten Autofahrer nicht überhastet am Lenkrad reißen. „Ausweichen ist kritisch, denn dann ist die Gefahr groß, dass man in einer gewissen Hektik mit anderen Fahrzeugen kollidiert“, sagt Hans-Ulrich Sander vom Tüv Rheinland.
Stattdessen sollten Autofahrer ihr Tempo reduzieren und notfalls sogar eine Kollision mit der Eisplatte riskieren. „Das ist übrigens ein ähnliches Verhalten wie bei Wild“, so Sander.
Im Winter halten Autofahrer generell besser einen noch größeren Abstand zu vorausfahrenden Lkw als sonst. Denn auf deren Dächern bilden sich bei längerer Standzeit Schneeklumpen oder Eisplatten, die sich dann während der Fahrt lösen. Besonders kritische Situationen: Schnelle Fahrten und Kurven, etwa an Autobahnauffahrten, in denen Lkw beschleunigen.
„Wenn möglich, das Kennzeichen des Lkw merken und die Polizei alarmieren“, rät Sander. Denn wo eine Eisplatte wegfliegt, können jederzeit weitere Platten folgen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Grundsätzlich sind Auto- und Lastwagenfahrer verpflichtet, das Dach oder auch die Hauben von Schnee und Eis zu befreien.
Das Kennzeichen ist auch wichtig für die Schadenregulierung. „Beschädigen herabfallende Eisbrocken andere Autos, so deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Lkw den entstandenen Schaden ab“, sagt eine Sprecherin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Neben dem Kennzeichen des Lastwagens oder dem Namen der Firma sollten sich die Geschädigten den Unfallort und die Unfallzeit notieren. „Auch Zeugen wie Mitfahrer im eigenen Auto können nützlich sein.“
In vielen Fällen bemerke der Verursacher nicht, dass sich Eisplatten gelöst haben, und fährt einfach weiter. „Der Lastwagen kann dann nur selten ermittelt werden. In diesem Fall zahlt die eigene Teilkaskoversicherung den Ersatz oder die Ausbesserung von Autoscheiben“, sagt die GDV-Sprecherin. Bestehe ein Vollkaskoschutz, übernimmt dieser auch die darüber hinausgehenden Reparaturkosten.
Verursachen Autofahrer Schäden durch ein Ausweichmanöver, reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden des Opfers. Schäden am eignen Auto übernimmt, sofern vorhanden, die Kfz-Vollkasko.