Für Fahranfänger gibt es beim Carsharing oft Einschränkungen
Düsseldorf (dpa/tmn) - Gerade für junge Leute mit wenig Geld bietet sich Carsharing als Alternative zum eigenen Auto an. Doch im Schadensfall kann so ein Fahrzeug zum Teilen für Fahranfänger teuer werden.
Carsharing-Unternehmen legen bei jungen Fahrern oft eine höhere Selbstbeteiligung fest. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Sie hatte die Verleihbedingungen bei 14 Unternehmen in NRW und vier Online-Plattformen für privates Carsharing verglichen.
Demnach bekämen junge Fahrer außerdem häufiger Kleinwagen und müssten eine Kaution hinterlegen oder eine zusätzliche Versicherung abschließen. Bei zwei Firmen müssen die Fahrer das 20. beziehungsweise 24. Lebensjahr erreicht haben.
Keine Chance haben Fahranfänger bei den untersuchten Angeboten für privates Carsharing, stellten die Verbraucherschützer fest. Um ein privates Auto über eine Internet-Plattform zu buchen, muss der Autofahrer mindestens 23 Jahre alt sein und seit drei Jahren den Führerschein besitzen.
Häufig weisen die verschiedenen Carsharing-Anbieter auf ihren Internetseiten nicht explizit auf Besonderheiten und Einschränkungen für junge Autofahrer hin. Deshalb sollten Interessenten im Vorfeld beim jeweiligen Carsharing-Unternehmen die Verleihbedingungen klären und vor Vertragsabschluss auf das Kleingedruckte achten.