Das Handyverbot am Steuer gilt nicht nur fürs Telefonieren, sondern auch für das Navi. So lautet das am Freitag (8. März) veröffentlichte Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: III-5 RBs 11/13). Ein 29-Jähriger hatte sich 40 Euro Bußgeld eingehandelt, weil er während der Fahrt ein Handy in der Hand gehalten und etwas eingetippt hatte.
Die Benutzung des Handys bei der Fahrt sei nach Paragraf 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung verboten. Demnach soll der Fahrer beide Hände für das Fahren freihaben. Dieser Auffassung schlossen sich die Richter in Hamm an. Das Urteil ist rechtskräftig.