Geplante Punktereform: So werden alte Einträge umgerechnet
Berlin (dpa/tmn) - Die Flensburger Verkehrssünderdatei soll nach Plänen von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) „einfacher, gerechter und transparenter“ werden. Bereits gespeicherte Punkte würden in das neue System überführt.
Wie soll das genau aussehen?
Die Reform des Flensburger Punktesystems für Verkehrssünder ist umstritten. Altlasten werden Verkehrssünder bei der Neuregelung des Flensburger Punktesystems nicht los. Bestehende Punkte für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr sollen aus der aktuell 18-stufigen Skala in eine 8-stufige Skala überführt werden. So soll dabei umgerechnet werden:
1-3 Punkte = 1 Punkt
4-5 Punkte = 2 Punkte
6-7 Punkte = 3 Punkte
8-10 Punkte = 4 Punkte
11-13 Punkte = 5 Punkte
14-15 Punkte = 6 Punkte
16-17 Punkte = 7 Punkte
18 oder mehr Punkte = 8 Punkte
Punkte soll es Ramsauers Plänen zufolge künftig nur noch für Verstöße geben, die die Verkehrssicherheit gefährden - je nach Schwere bis zu drei. Andere Verstöße, wie etwa das Einfahren in eine Umweltzone ohne erforderliche Plakette, würden nicht mehr mit Punkten geahndet. Rückwirkend sollen solche Punkte beim Umrechnen der Einträge gelöscht werden.
Den Reformplänen nach sollen Autofahrer in Zukunft ab 4 Punkten eine Ermahnung erhalten, ab 6 eine Verwarnung. Bei einer Verwarnung müssten sie binnen drei Monaten ein Fahreignungsseminar absolvieren, das als Pendant zum bisherigen verpflichtenden Aufbauseminar ab 14 Punkten vorgesehen ist. Der Führerschein soll ab 8 Punkten entzogen werden, derzeit ist er ab 18 Punkten weg. Jeder Verstoß soll den Reformplänen nach künftig für sich verjähren.
Neu konzipiert werden sollen auch Fahreignungsseminare, die ab 6 Punkten angeordnet werden. Punkte durch freiwillige Teilnahme an Seminaren abzubauen, soll nicht mehr möglich sein. In Kraft treten soll das neue Punktesystem voraussichtlich 2014. Doch die Zeit könnte knapp werden: Der Bundesrat sieht „grundlegenden Änderungsbedarf“ und will Nachbesserungen.