Keine Sondergarantie für Motorschäden durch E10
Berlin (dpa/tmn) - Für mögliche Motorschäden durch das neue Biobenzin E10 kommen die Autohersteller nur im Rahmen der üblichen Garantieleistungen auf. Sonderregelungen werde es nicht geben, erklärten mehrere Unternehmen, darunter BMW, Opel und VW.
Sollte es wider Erwarten Reklamationen wegen vermeintlicher E10-Probleme geben, würden diese „im Rahmen unserer Garantiebestimmungen“ geprüft, hieß es zum Beispiel bei Opel. „Dann muss man das in jedem Einzelfall prüfen, so wie in jedem Fall einer Reklamation im Garantieverfahren.“
Kunden, die ihr Auto oder Motorrad fälschlicherweise mit E10 betankt haben, haben keinen Anspruch auf Garantieleistungen. Ruiniert das Biobenzin den Motor oder die Kraftstoffleitungen eines Fahrzeugs, das für den E10-Betrieb nicht explizit freigegeben ist, muss der Halter selbst für den Schaden aufkommen - oder auf die Kulanz des Herstellers hoffen.
Welche Fahrzeuge E10 vertragen und welche nicht, lässt sich im Internet herausfinden: Auf ihren Webseiten geben zum Beispiel der ADAC oder die Deutsche Automobil Treuhand einen Überblick. Ein Anruf beim jeweiligen Autohersteller oder einer Markenwerkstatt bringt ebenfalls Klarheit.