Nummernvielfalt - Eine Typologie der Kennzeichen fürs Auto
München/Berlin (dpa/tmn) - Nummernschild ist nicht gleich Nummernschild: Jedes Blech am Auto hat eine individuelle Prägung, aber auch die Artenvielfalt ist groß. Was hat es zum Beispiel mit grünen Nummern und roten 07-Kennzeichen auf sich?
München/Berlin (dpa/tmn) - Nummernschild ist nicht gleich Nummernschild: Jedes Blech am Auto hat eine individuelle Prägung, aber auch die Artenvielfalt ist groß. Was hat es zum Beispiel mit grünen Nummern und roten 07-Kennzeichen auf sich?
Kritiker mäkeln, dass die Autos von heute sich immer ähnlicher sähen. Doch ein unverwechselbares Merkmal hat jedes Fahrzeug: das Nummernschild. Es dient der eindeutigen Zuordnung von Wagen und Halter und als Nachweis der amtlichen Zulassung. Die Vielfalt der Kennzeichentypen ist groß:
Euro-Kennzeichen: Die große Mehrheit der auf öffentlichen Straßen bewegten Fahrzeuge hat dieses Blech an Front und Heck angebracht. Die Nummer besteht aus sogenannten Unterscheidungszeichen - zwei oder drei Buchstaben - für den Verwaltungsbezirk der Zulassungsbehörde, der Erkennungsnummer mit ein oder zwei Buchstaben sowie in der Regel bis zu vier Ziffern. Die Plakette auf dem hinteren Blech zeigt den Fälligkeitstermin von Haupt- und Abgasuntersuchung an. Am linken Rand trägt das EU-Schild das Nationalitätenkennzeichen. Bei Reisen außerhalb der EU ist für Autofahrer aus Deutschland laut dem ADAC ein zusätzliches „D-Schild“ Pflicht.
H-Kennzeichen: Autos, die 30 Jahre und älter sind, können dieses Nummernschild erhalten. Voraussetzung für die steuerbegünstigte Zulassung ist ein Oldtimer-Gutachten. Das wird dem TÜV Süd zufolge nur erteilt, wenn das Fahrzeug unter anderem die Hauptuntersuchung besteht, in gutem Pflege- und Erhaltungszustand ist, nicht mehr als angemessene Gebrauchsspuren und ein originales oder zeitgenössisches Interieur hat.
Rotes 07-Kennzeichen: Während das H-Kennzeichen für den Dauerbetrieb gedacht ist, gibt es für Oldtimer-Besitzer dieses Nummernschild als Alternative für den sporadischen Fahrzeugeinsatz auf Paraden, Rallyes oder Wettbewerben, erläutert der ADAC. Voraussetzung ist ebenfalls ein amtliches Gutachten.
Saisonkennzeichen: Wer Wohnmobil, Motorrad oder Cabrio nicht das ganze Jahr nutzt, kann es nur für bestimmte Monate anmelden und so Versicherungsbeiträge und Steuern sparen. Zusätzlich zu den Angaben des Euro-Kennzeichens sind die entsprechenden Nummernschilder mit Daten zum Zulassungszeitraum versehen: Die Zahl über dem waagerechten Strich markiert den Beginn, die darunter das Ende der Periode, in der das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegt werden darf.
Kurzzeitkennzeichen: Maximal fünf Tage gilt dieses Kennzeichen. Es darf nach Auskunft des Automobilclubs Kraftfahrer-Schutz (KS) für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten genutzt werden. Das Ablaufdatum ist in einem gelben Feld vermerkt: Die obere Ziffer gibt den Tag an, die mittlere den Monat, die untere das Jahr. Für Fahrten ins Ausland gibt es spezielle Ausfuhrkennzeichen mit rotem Feld.
Rote Nummern: Während das Kurzzeitkennzeichen nur an einem Auto verwendet werden darf, dürfen Händler spezielle rote Kennzeichen an unterschiedlichen, nicht zugelassenen Fahrzeugen befestigen - etwa für Probefahrten. Die Erkennungsnummer beginnt immer mit 06.
Grünes Kennzeichen: Dieses Nummernschild, das die gleichen Angaben enthält wie ein EU-Kennzeichen, wird nur an Halter steuerbefreiter Fahrzeuge vergeben, erklärt der TÜV Süd. Dazu zählen Landmaschinen, Schausteller-Fahrzeuge und Sportgeräteanhänger.
Wechselkennzeichen: Am 1. Juli 2012 tritt eine Verordnung in Kraft, mit der das Wechselkennzeichen eingeführt wird. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums sollen mit diesem Nummernschild zwei Fahrzeuge der gleichen Klasse, also etwa zwei Pkw oder Oldtimer, versehen werden können. Es darf jedoch zur selben Zeit an nur einem der beiden Fahrzeuge geführt werden. Konkret ist ein Nummernschild aus zwei Teilen vorgesehen: Ein Nebenkennzeichen bleibt jeweils am Fahrzeug, das Hauptkennzeichen kann abwechselnd an dem einen oder anderen Auto angebracht werden. Das Wechselkennzeichen könnte für Zweitwagen günstigere Versicherungskonditionen bringen.
Versicherungskennzeichen: Reicht für den Betrieb eines Fahrzeugs die Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Typgenehmigung, dann genügt dieser Kennzeichentyp. Solche zulassungsfreie Fahrzeuge sind zum Beispiel Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, motorisierte Krankenfahrstühle und Pedelecs, wenn deren Elektromotor auf mehr als 25 km/h beschleunigt. Die Kennzeichen werden jährlich von der Kfz-Haftpflichtversicherung neu ausgegeben.