Helmpflicht auf schnellen E-Fahrrädern
Berlin (dpa) - Auf schnellen Elektro-Fahrrädern gibt es eine Helmpflicht. Das stellte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums am Freitag (13. April) in Berlin klar und bestätigte damit einen Bericht der WAZ-Mediengruppe.
Diese Helmpflicht gelte ab Geschwindigkeiten von 25 Stundenkilometern. „Getragen werden muss dann eigentlich ein Motorradhelm“, sagte der Sprecher. Bis 25 Kilometer pro Stunde reiche ein Fahrradhelm, das Tragen sei freiwillig. Die schnelleren E-Räder, die bis zu 45 km/h erreichen, gelten dem Ministerium zufolge als Kleinkrafträder und fallen daher unter die Helmtragepflicht. Entscheidend sei die Eintragung der Höchstgeschwindigkeit in der Betriebserlaubnis. Das Problem: Bisher gibt es eigentlich für E-Fahrräder keine richtigen Helme, da der Radhelm zu unsicher ist und der Motorradhelm zu schwer sein könnte.