Wer nur eine Teilkasko hat, bleibt auf den Reparaturkosten sitzen. Sollte man bei dem Unfall andere Autos oder Fahrer schädigen, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung dafür auf.
Wer mit Sommerreifen bei Blitzeis einen Unfall baut, dem könnte eine Mitschuld zugesprochen werden, sagt Jarosch. „Die Versicherung könnte anteilig ihre Leistung kürzen.“ Das gilt aber nicht, wenn der Vertrag der Kasko-Police eine Klausel zum Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit enthält. Dann zahlt sie - außer bei Vorsatz - immer.