Radeln mit Kindern: Altersbegrenzung beachten

Köln (dpa/tmn) - Wer mit Kinder radelt, muss Altersbegrenzungen einhalten. So dürfen Kinder nicht älter als sechs Jahre alt sein, wenn sie auf einem Fahrrad mitfahren. Das gilt auch für junge Passagiere in einem Kinderanhänger.

Ab sechs Jahren ist Schluss mit dem Mitfahren: Dann dürfen Kinder weder auf dem Fahrrad noch im Fahrradanhänger mitgenommen werden. Übrigens, auch für denjenigen, der das Kind mitnimmt, gibt es eine Beschränkung. Der Radfahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein. Darauf weist der TÜV Rheinland hin.

Der Nachwuchs sollte stets einen Helm tragen und mit einem Gurt angeschnallt sein, rät Gerd Engelhardt, Fahrradexperte der Prüforganisation. Außerdem sollten Kindersitze ein Haltesystem für die Beine haben, damit die Füße nicht in die Speichen geraten können.

Für kurze Strecken, zum Beispiel zum Einkaufen, empfiehlt Engelhardt die Verwendung eines Kindersitzes. Wird dieser zwischen Sattel und Lenker montiert, haben Eltern ihre Kleinen zwar besser im Blick. Mit einem Kindersitz auf dem Gepäckträger lasse sich das Fahrrad aber wegen des tieferen Schwerpunkts sicherer manövrieren, so der Experte. Wer mit zwei Kindersitzen radeln will, sollte vorher unbedingt testen, ob sich das Fahrrad noch sicher lenken lässt.

Ein Kinderanhänger ist deutlich sperriger als ein Sitz, sei aber vor allem bei längeren Touren praktisch, sagt Engelhardt: „Darin sind die Kleinen besser vor Wind und Wetter geschützt und können zwischendurch schlafen und spielen“. Sichere Anhänger verfügen über ein Rücklicht, das auch im Stand leuchtet, reflektierende Signalstreifen und einen stabilen Überrollbügel. Die Bremsen des Fahrrads müssen für den Anhängerbetrieb ausreichend sein.