Schadensbegrenzung: Falschfahrer müssen blitzschnell handeln
Passau (dpa/tmn) - Neue Technik für ein altes Problem: Verkehrsminister Dobrindt testet ein System auf der Autobahn, das vor Falschfahrern schützen soll. Doch was tun, wenn man irrtümlich selbst zum Geisterfahrer wird?
Passau (dpa/tmn) - Neue Technik für ein altes Problem: Verkehrsminister Dobrindt testet ein System auf der Autobahn, das vor Falschfahrern schützen soll. Doch was tun, wenn man irrtümlich selbst zum Geisterfahrer wird?
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) prüft ein neues System für elektronische Falschfahrer-Warnungen auf Autobahnen. Er plane zurzeit eine Sicherheitsüberprüfung sämtlicher Auffahrten und ein Pilotprojekt für Falschfahrerwarnungen, teilte ein Sprecher am Montag (18. August) mit. Noch dieses Jahr soll das Pilotprojekt des Ministeriums der Öffentlichkeit präsentiert werden. Eine vom Ministerium in Auftrag gegebene Studie hat gezeigt, dass rund 1800 Falschfahrer pro Jahr 75 bis 80 Unfälle verursachen.
Bei dem Pilotprojekt geht es um ein „digitales Testfeld Autobahn“, mit dem verschiedene Systeme zur frühzeitigen Erkennung von Falschfahrern erprobt werden sollen, die über bisher geplante knallgelbe Falschfahrer-Stoppschilder hinausgehen würden.
Bereits in Auftrag gegeben ist ein Pilotprojekt, mit dem Falschfahrer an Anschlussstellen automatisch erkannt und andere Autofahrer visuell und akustisch gewarnt werden können. Zu Kosten und ob Kennzeichen von Falschfahrern automatisch erfasst und gespeichert werden sollen, konnte ein Sprecher des Ministers noch nichts sagen.
Laut ADAC gab es allein im vergangenen Jahr etwa 2200 Falschfahrer-Meldungen in Deutschland. Nach den Aufzeichnungen des Automobilclubs kam es 2013 zu 16 Unfällen, 22 Menschen starben.
Doch was können Autofahrer tun, wenn sie selbst versehentlich die falsche Auffahrt genommen haben? Sobald sie bemerken, dass sie als Geisterfahrer unterwegs sind, ist blitzschnelles Handeln gefragt. Das Fahrzeug sollte so schnell wie möglich am Straßenrand abgestellt werden, ohne noch einmal die Fahrbahn zu queren, rät Josef Harrer vom Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) in Bad Windsheim.
Weil in den meisten Fällen Gefahr für Leib und Leben besteht, sollten Betroffene darauf verzichten, ein Warndreieck aufzustellen. „Besser sie bringen sich sofort in Sicherheit“, sagt der ARCD-Sprecher. „Meistens bietet der Bereich zwischen den Leitplanken auf dem mittleren Grünstreifen den besten Schutz.“ Sofern aber keine Lebensgefahr besteht, gilt wie bei jeder Panne auch die Pflicht zum Anschalten des Warnblinklichts und Aufstellen des Warndreiecks, bevor die Polizei gerufen werden muss.
Ein häufiger Grund, der zu Geisterfahrten führt, ist laut Harrer Leichtsinn. „In den meisten Fällen wenden Autofahrer oder setzen zurück, wenn sie eine Ausfahrt verpasst haben.“ Oft seien Fahrer orientierungslos, entweder weil sie gestresst sind oder unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stehen. Dass Autofahrer aus Versehen die falsche Auffahrt nehmen und so zum Geisterfahrer werden, sei eher die Ausnahme.
Sobald andere Autofahrer von einem Geisterfahrer über den Verkehrsfunk erfahren, sollten sie sich den Automobilclubs ADAC und Auto Club Europa (ACE) zufolge rechts halten und das Tempo drosseln, um jederzeit auf den Seitenstreifen ausweichen zu können.