Unbelehrbare Parksünder riskieren Führerschein
München (dpa/tmn) - Notorische Falschparker riskieren ihre Fahrerlaubnis: Der wiederholte Verstoß gegen Parkregeln lässt an ihrer Fahreignung zweifeln. Im neuen Jahr sollen Parksünder tiefer in die Tasche greifen müssen.
Der Führerscheinverlust droht Autofahrern, die durch ihr Verhalten nahelegen, dass sie sich „vorsätzlich und dauerhaft über die Verkehrsordnung“ stellen - zum Beispiel durch sehr häufige Parkverstöße, erklärt der ADAC. Der Club verweist auf einen vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis verhandelten Fall (Az.: 10 K 487/11n), in dem ein Autofahrer innerhalb von drei Jahren 120 Parkvergehen begangen hatte.
Aufgrund dieser Häufigkeit von Knöllchen ordnete die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Der Fahrer legte allerdings nicht das erforderliche positive MPU-Gutachten vor. Die Behörde entzog daraufhin die Fahrerlaubnis, wogegen der Betroffene vor Gericht zog. Das Gericht schloss sich der Behörde an: Es argumentierte, dass auch beharrliche Verstöße gegen Parkregeln den Zweifel an der Fahreignung begründen und Anlass für einen Führerscheinentzug geben können.
Nach Plänen des Bundesverkehrsministerium soll aber bereits das einfache Falschparken in deutschen Städten teurer werden. Die Verwarngelder von derzeit 5 bis 25 Euro sollen um jeweils 5 Euro angehoben werden, bestätigte das Ministerium am Montag in Berlin Informationen der „Saarbrücker Zeitung“ (Montag). Die Neuregelung soll laut Ministerium zum 1. April 2013 in Kraft treten. Eine entsprechende Verordnung muss aber noch vom Bundesrat beraten und beschlossen werden.