Unfall im Ausland: Mit der Kfz-Versicherung auf Nummer sicher
Henstedt-Ulzburg (dpa/tmn) - Ein Verkehrsunfall ist immer ärgerlich. Geschieht er im Ausland, kann es richtig kompliziert werden, denn es gelten andere Gesetze. Viele Versicherungen bieten hierfür Sonderpakete an, doch die sind nicht unbedingt sinnvoll.
Die Reise im Internet ist fast gebucht, da schreit einem ein Werbebanner förmlich entgegen: „Wollen Sie wirklich auf Versicherungsschutz verzichten?“ Viele Experten raten tatsächlich dazu, die Frage mit „Ja“ zu beantworten. Zumindest, soweit es spezielle Urlaubspakete betrifft, die mehrere Versicherungen zusammenfassen. „Da werden oft Risiken versichert, die bereits durch andere Versicherungen abgedeckt sind“, erläutert Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV).
Bei der Krankenversicherung habe zum Beispiel jeder Versicherte in Europa etwa nach einem Verkehrsunfall mit seiner Gesundheitskarte Anspruch auf eine Behandlung zum landesüblichen Standard, wie Simone Weidner von der Stiftung Warentest erläutert. Allerdings entspreche dieser Standard nicht immer dem, was ein deutscher Patient sich wünscht. Deshalb rät sie zu einer Auslandsreise-Krankenversicherung. „Die muss nicht mehr als 10 Euro für Einzelpersonen oder 20 Euro für Familien kosten und gilt für mehrere Urlaube im Jahr.“
Für Urlauber, die weiter weg fahren, etwa in die USA oder nach Australien, ist sie ohnehin unentbehrlich. Die gesetzliche Kasse ersetzt nämlich auch nachträglich keinen Cent der dort entstandenen Behandlungskosten. Wobei diese „häufig deutlich höher als in Deutschland sind“, wie Weidner sagt. Privat Krankenversicherte haben dagegen in den meisten Tarifen weltweit vollen Versicherungsschutz.
Doch auch die Privaten zahlen nicht immer für den Rücktransport nach Deutschland. Bei Reisekrankenversicherungen ist diese Leistung dagegen immer dabei, allerdings zeigten sich im aktuellen Test der Stiftung Warentest Unterschiede: Manche Versicherer zahlen nur, wenn es medizinisch notwendig ist, bei anderen Versicherern ist der Rücktransport auch dann abgedeckt, wenn er „medizinisch sinnvoll und vertretbar“ ist, so Weidner.
Bei der Fahrzeugversicherung ist zu beachten, dass im Ausland oft niedrigere Deckungssummen gelten, warnt Alina Schön, Sprecherin beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Das bedeute, dass die Versicherung des Unfallverursachers unter Umständen nicht den kompletten Schaden am eigenen Auto erstatte. Für diese Fälle gebe es den Auslandsschadensschutz, der in die normale Kfz-Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden könne, sagt Schön.
Für etwaige Unfälle mit Personenschäden oder erheblichen Sachschäden empfiehlt sich zudem die sogenannte Mallorca-Police, die laut Bianca Boss eine Pauschaldeckung für Personen- und Sachschäden bis zu zehn Millionen Euro umfasst. Sie ist manchmal in der Kfz-Versicherung für das eigene Auto enthalten, kann aber auch kurzfristig abgeschlossen werden und kostet rund 20 Euro pro Monat, so Boss.
Wenn es tatsächlich zum Unfall kommt, kann der Europäische Unfallbericht helfen: Das ist ein in allen europäischen Sprachen erhältliches Formular, in dem Details zum Unfall und den Beteiligten notiert werden können. Es kann bei Versicherern oder Automobilclubs angefordert oder heruntergeladen werden.
Volker Lempp, Verkehrsjurist beim AutoClub Europa (ACE), warnt allerdings davor, den Unfallbericht überzubewerten: „Das ist kein offizielles Dokument.“ Ist man in einen Unfall verwickelt, geht es nach seinen Worten vor allem um eine Entscheidung: „Nehme ich mir einen ausländischen Anwalt und versuche, alles vor Ort zu regeln, oder kümmere ich mich von Deutschland aus?“ Wenn jemand bei dem Unfall verletzt wurde, könne man nicht bis zur Rückkehr warten und sollte sich einen Anwalt nehmen. Der kenne die Gesetze besser, sei von Deutschland aus aber schwerer erreichbar.
Ist der Unfall innerhalb der EU und in den Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) passiert, kann man die Dinge auch aus Deutschland über einen sogenannten Schadensregulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung regeln. Der Vorteil dieses in einer EU-Richtlinie vereinbarten Verfahrens: „Auch wenn die ausländische Versicherung untätig bleibt, bekommen Sie nach spätestens fünf Monaten eine Entschädigung“, so Lempp.