Kampf um Schadenersatz Verbraucherklage gegen VW steht Praxistest bevor
Wolfsburg (dpa) - Vor drei Jahren haben US-Behörden den Diesel-Skandal ins Rollen gebracht. Am Anfang standen Abgas-Messwerte und das Eingeständnis von Volkswagen, „manipuliert“ zu haben.
Tausende juristische Verfahren sind die Folge, auch in Deutschland fühlen VW-Fahrer sich betrogen und ziehen vor Gericht. Allerdings längst nicht alle - denn ein Prozess könnte aufwendig, langwierig und für Bürger ohne Rechtsschutzversicherung auch teuer werden.
Um es ihnen leichter zu machen, hat die große Koalition eine neue Verbraucherklage eingeführt: die Musterfeststellungsklage. Jetzt steht sie vor dem Praxistest. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) zieht stellvertretend für alle, die mitmachen, vor das Oberlandesgericht Braunschweig, der ADAC unterstützt ihn dabei. Sie betreten juristisches Neuland.
Wer darf mitmachen?
Das Angebot richtet sich - so sagen die Verbände - an 99 Prozent der rund 2,5 Millionen Dieselfahrer, die vom Volkswagen-Pflichtrückruf betroffen waren und noch nicht geklagt haben. Konkret geht es um Diesel-Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Motoren des Typs EA 189 (Vierzylinder, Hubraum: 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter), die nach dem 1. November 2008 verkauft wurden. Wer sein Auto inzwischen verkauft hat oder verschrotten ließ, kann sich trotzdem anschließen. Andere Dieselfahrer können erst einmal nicht mitmachen, in ihren Fällen droht keine Verjährung zum Ende dieses Jahres.
Wie kann man sich beteiligen?
Die Klage wird erst am 1. November am Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht, wenn das Gesetz dazu in Kraft tritt. Das Gericht prüft sie. Dann wird beim Bundesamt für Justiz ein Klageregister eingerichtet, in das sich mindestens zwei Monate lang Betroffene kostenlos eintragen können. Die Gefahr der Verjährung ist somit gebannt. Ob man sich auch später eintragen kann, ist nicht klar - wer es noch in diesem Jahr erledigt, geht auf Nummer sicher, sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller. Interessierte können sich auf der Homepage www.musterfeststellungsklagen.de mit ihrer Mailadresse anmelden, um Informationen zu bekommen.
Wie funktioniert die Musterfeststellungsklage?
In einem ersten Schritt muss der klagende Verband - also der vzbv - die Fälle von zehn Betroffenen aufarbeiten und auf dieser Grundlage eine Klage einreichen. Hält das Gericht diese Klage für zulässig, wird sie öffentlich bekannt gemacht, und es wird ein Klageregister beim Bundesamt für Justiz eröffnet. Dort müssen sich weitere Betroffene melden: innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Menschen, 40 zusätzlich zu den ersten 10. Klappt das, kommt es zur Verhandlung.
Worum soll es im Prozess gehen?
Das Gericht soll aus Sicht der Verbände feststellen, dass Volkswagen Käufer „vorsätzlich sittenwidrig geschädigt“ hat und ihnen daher Schadenersatz schuldet. „Unser Ziel ist, dass Autobesitzer entweder das Auto zurückgeben können und dafür den Kaufpreis erstattet bekommen, oder wenn sie es behalten wollen den Wertverlust kompensiert bekommen, oder wenn sie das Auto bereits verkauft haben, eine entsprechende Entschädigung bekommen“, sagt Müller.
Was kann dabei rauskommen?
Denkbar wäre schon vor einem Urteil ein Vergleich zwischen dem Autobauer und seinen Kunden, von dem die Kläger direkt profitieren. Wird ihnen grundsätzlich ein Recht auf Schadenersatz zugesprochen, muss das noch einmal jeder selbst durchsetzen. Das wäre dann aber auf der Grundlage des Musterprozesses einfacher. Wie hoch ein Schadenersatz ausfallen würde, ist offen. Anwalt Ralf Stoll, der mit Kollegen den vzbv vertreten wird, berichtet von Einmalzahlungen von 10 bis 25 Prozent des Auto-Neupreises.
Wie lange dauert das?
Die Kläger rechnen mit einer mündlichen Verhandlung 2019 und einer Entscheidung des Oberlandesgerichts in Braunschweig im Jahr 2020. Sie halten es auch für wahrscheinlich, dass der Fall danach beim Bundesgerichtshof landet, also der nächsten Instanz. Denkbar wäre etwa, dass dort 2022 eine Entscheidung fällt.
Wie gut sind die Erfolgsaussichten?
Die Kläger räumen ein, dass das schwer vorhersagbar ist - denn es gab noch nie eine solche Musterfeststellungsklage in Deutschland. VW sieht „keine Rechtsgrundlage für kundenseitige Klagen im Zusammenhang mit der Diesel-Thematik in Deutschland“ und verweist auf Urteile zugunsten des Autobauers oder der Händler. Die Anwälte der Verbände sehen das anders, sie verweisen auf Urteile zugunsten der Autofahrer.
Gibt es nicht schon eine Musterklage im Fall Volkswagen?
In Braunschweig läuft bereits ein Prozess, dort geht es aber um Aktionäre, und die Rechtsgrundlage ist eine andere - hier das sogenannte Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Musterklägerin ist die Sparkassen-Tochter Deka Investment.
Beschäftigt der Fall Volkswagen auch die EU?
Ja, auch EU-Justizkommissarin Vera Jourova will für Fälle wie den Abgas-Skandal nachhelfen - über die Einführung effektiver Sammelklagen vieler Geschädigter gegen große Firmen. Entschieden ist darüber aber noch nicht, es könnte auch dauern. Die Anwälte der Verbände rechnen daher damit, dass es in Deutschland ein höchstrichterliches Urteil geben wird, bevor die EU so weit ist.