Gerichtsurteil: Fahrprobe ersetzt ärztliches Gutachten nicht
Berlin (dpa/tmn) - Wird einem der Führerschein aufgrund von Zweifeln an der Fahrtauglichkeit entzogen, kann man dagegen mit einem ärztlichen Gutachten vorgehen. Eine Fahrprobe ist hierfür nicht zulässig.
Wenn Zweifel an der körperlichen oder geistigen Fahreignung bestehen, ist ein ärztliches Gutachten nötig, um einen entzogenen Führerschein zurückzubekommen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin und beruft sich auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (Az.: 1 A 289/14).
In dem verhandelten Fall war einem Mann nach einem Unfall, bei dem er schwere Hirnverletzungen erlitten hatte, die Fahrerlaubnis entzogen worden. Eine fachärztliche Untersuchung hatte ergeben, dass er nicht mehr zum Führen eines Fahrzeugs geeignet sei. In den folgenden Jahren beantragte der Mann mehrfach die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis - ohne Erfolg.
Schließlich versuchte er, sich ohne fachärztliches Gutachten durchzusetzen - stattdessen bot er an, bei einer Fahrprobe seine Fahrtauglichkeit unter Beweis zu stellen. Das Oberverwaltungsgericht wies seine Klage ab: Gesetzlich bestehe keine Möglichkeit, das ärztliche Gutachten durch eine Fahrprobe zu ersetzen.