Rettungsfahrzeuge im Einsatz haben immer freie Fahrt
Saarbrücken (dpa/tmn) - Wer ein Martinshorn vernimmt, sollte sich tunlichst so verhalten, dass er dem Rettungswagen nicht in die Quere kommt. Der hat nämlich immer Vorfahrt und im Falle einer Kollision hat der andere Verkehrsteilnehmer den Schaden zu tragen.
Rettungsfahrzeuge im Einsatz müssen sich nicht an Verkehrsregeln halten. Die Fahrer dürfen darauf vertrauen, dass sie mit eingeschaltetem Martinshorn und Blaulicht etwa 50 Meter weit wahrgenommen werden. Andere Verkehrsteilnehmer müssen dann die Straße frei machen, entschied das Landgericht Saarbrücken in einem Urteil (Aktenzeichen: 13 S 61/11), auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen.
In dem Fall war ein Pkw-Fahrer beim Linksabbiegen mit einem Notarztwagen zusammengestoßen, der sich zügig von hinten mit Blaulicht und Sirene näherte und links vorbeiziehen wollte. Der Autofahrer bezweifelte, dass er die volle Schuld für den Unfall auf sich nehmen müsse - und wurde vor Gericht eines Besseren belehrt. Wer einem Rettungsfahrzeug im Einsatz in die Quere komme, müsse in der Regel den Unfallschaden ersetzen, warnt der DAV.