Fußgänger auf Radwegen in Gefahr
München (dpa/tmn) - Wer zu Fuß die Straße überquert, muss auch den Verkehr auf dem Radweg im Auge behalten. Dies hatte ein Gericht entschieden, nachdem eine Fußgängerin gegen einen jugendlichen Fahrradfahrer geklagt hatte.
Wer als Fußgänger eine Straße überquert, sollte nicht nur auf Kraftfahrzeuge achten. Er muss auch aufpassen, dass er nicht Radfahrern auf einem angrenzenden Radweg in die Quere kommt. Denn nach einem Unfall mit einem Radler gibt es für den Passanten unter Umständen keine Entschädigung, hat das Oberlandesgericht Saarbrücken in einem Urteil (Aktenzeichen: 4 U 3/11-2) entschieden, auf das der ADAC hinweist. In dem Fall war eine Frau einem 14-Jährigen vors Fahrrad gelaufen, gestürzt und hatte danach dauerhaft Probleme beim Gehen. Sie forderte 15 000 Euro Schadenersatz und 20 000 Euro Schmerzensgeld.
Das Gericht stellte klar, dass Radfahrer zwar grundsätzlich Gefahrensituationen erkennen und entsprechend langsam fahren müssten - sonst treffe sie ein erhebliches Mitverschulden an einem Unfall. Im konkreten Fall kam dem Radler aber sein jugendliches Alter zugute: Er durfte nach Ansicht der Richter noch darauf vertrauen, dass sich Erwachsene verkehrsgerecht verhalten. Wäre er älter gewesen, hätte er wohl nach Einschätzung des ADAC eine beträchtliche Summe an die Geschädigte zahlen müssen.