Das zeigt ein Urteil.
Ein Lkw hatte eine Ölspur auf der Fahrbahn hinterlassen. Ein Autofahrer kam deswegen von der Straße ab. Der Lkw-Halter war der Meinung, der Autofahrer hafte mit, da dieser schneller als erlaubt gefahren und die Ölspur erkennbar gewesen sei. Doch das Oberlandesgericht Koblenz entschied anders (Az.: 12 U 1095/12): Der Lkw-Fahrer hafte allein, da nicht nachgewiesen werden könne, dass der Autofahrer zu schnell gewesen sei. Auch sei nicht klar, dass die Ölspur für ihn auf der nassen Fahrbahn zu sehen gewesen sei.