Unfallstelle muss nicht immer abgesichert werden
Hamm (dpa/tmn) - Schon zur eigenen Sicherheit sollten Autofahrer eine Unfallstelle immer kennzeichnen. Doch was ist, wenn dies unterbleibt und dadurch noch ein Auffahrunfall passiert? Wer trägt dann die Schuld?
Hamm (dpa/tmn) - Schon zur eigenen Sicherheit sollten Autofahrer eine Unfallstelle immer kennzeichnen. Doch was ist, wenn dies unterbleibt und dadurch noch ein Auffahrunfall passiert? Wer trägt dann die Schuld?
Nach einem Unfall gehört das Warndreieck hinter den Ort des Geschehens - das dürfte zum Allgemeinwissen der meisten Autofahrer gehören. Doch wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt, muss eine Unfallstelle nicht immer abgesichert werden. Die Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 9 U 216/13).
In dem verhandelten Fall hatte eine Autofahrerin hinter einem Unfall angehalten. Sie setzte weder den Warnblinker, noch sicherte sie das Fahrzeug sonst ab. Daraufhin fuhr ein Lkw auf den Pkw auf. In der ersten Instanz hatte das Gericht dem Lkw-Fahrer die alleinige Schuld an dem Unfall zugeschrieben und seine Versicherung zum Schadenersatz in voller Höhe verurteilt.
Dagegen ging die Versicherung in Berufung. Sie argumentierte, dass die Pkw-Fahrerin eine Mitschuld von 25 Prozent treffe, weil sie ihr Auto nicht abgesichert hatte. Ohne Erfolg. Das OLG Hamm entschied, dass die Frau die Unfallstelle nicht absichern musste, weil ihr Wagen rechtzeitig als stehendes Hindernis hätte erkannt werden können.