Im verhandelten Fall, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist, wollte ein Autofahrer auf der Autobahn auf die linke Spur wechseln, um ein anderes Auto zu überholen. Ein nachfolgendes Auto fuhr auf den Überholenden auf.
Der Überholende musste den Schaden alleine tragen. Das Gericht (Az.: 5 U 67/14) urteilte, dass er das rückwärtige Auto hätte erkennen und den Überholvorgang abbrechen müssen, um den anderen Fahrer nicht zu gefährden. Den Auffahrenden traf keine Mitschuld, da er nicht schneller als die Richtgeschwindigkeit gefahren war.