Autofahrer: Besondere Vorsicht bei unklarer Verkehrslage
Mainz (dpa/tmn) - Bei unklarer Verkehrslage müssen Autofahrer besonders vorsichtig sein. Andernfalls müssen sie im Falle eines Unfalls damit rechnen, einen Teil der Schuld zu tragen.
Jedenfalls können sie sich nicht darauf berufen, im Recht gewesen zu sein. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Mainz (Az.: 3 S 129/14) hervor, über die der ADAC berichtet.
In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer hinter einem Müllwagen gehalten. Nachdem er den Gegenverkehr durchgelassen hatte, fuhr er wieder an, ohne einen Blinker zu setzen. In diesem Moment überholte aber ein weiterer von hinten kommender Autofahrer, so dass es zu einer Kollision zwischen den beiden kam.
Der Anfahrende war der Ansicht, keine Schuld zu tragen, weil er lediglich verkehrsbedingt gehalten habe, der andere hätte bei so unklarer Verkehrslage nicht überholen dürfen. Die Sache ging vor Gericht.
Die Richter befanden: Beide Autofahrer sind schuld. Zwar habe der Kläger Recht, dass bei unklarer Verkehrslage nicht überholt werden dürfe. Andererseits habe der Kläger, wenn er zum Vorbeifahren an einem rechtsparkenden Fahrzeug ausscheren müsse, auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und den Blinker zu setzen. Da in diesem Fall beide Autofahrer gegen grundlegende Regeln der Sorgfalt verstoßen haben, müssten sie sich den Schaden teilen.