Wochentag-Tempolimits gelten auch an Feiertagen

Stuttgart (dpa/tmn) - Tempolimits, die mit Zusatzschildern wie „Mo-Fr, 16-18h“ versehen sind, gelten auch an Wochentagen, auf die ein Feiertag fällt.

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Darüber informiert der Auto Club Europa (ACE) unter Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg (Az.: (2 Z) 53 Ss-OWi 103/13). Anders beim Parken: Hier gelten die Zusatzschilder an Feiertagen nicht, erläutert der ACE mit Bezug auf das OLG.

Solange der Zusatz „auch an Feiertagen“ fehlt, dürfen Autofahrer hier an Feiertagen, die auf einen Wochentag fallen, parken.