Führerscheinverlust auch bei therapeutischem Cannabiskonsum
Münster (dpa/tmn) - Wer Cannabis konsumiert, riskiert als Autofahrer den Führerschein. Auch, wenn er die Droge aus therapeutischen Gründen nimmt. Das teilt der ADAC mit und verweist auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az.: 16 A 322/15).
Im verhandelten Fall stellte die Polizei bei einer Verkehrskontrolle eine THC-Konzentration von 4,8 ng/ml bei einem Autofahrer fest. Die Behörden wiesen daraufhin an, den Führerschein des Fahrers einzuziehen.
Der Autofahrer klagte. Als Patient mit chronischen Schmerzen sei ihm vom Krankenhauspersonal geraten worden, hin und wieder Cannabis zu konsumieren. Er wies außerdem darauf hin, dass er sich erst 15 Stunden nach Einnahme ans Steuer setzte und keinerlei Wirkung der Droge verspürte.
Das Gericht sah das anders und bekräftigte den Entzug des Führerscheins. Bereits bei 1 ng/ml werde eine abstrakte Gefährdung angenommen. Unabhängig davon sei es unerheblich, ob der Fahrer die Drogenwirkung spürt.