Vor der Reform: So fragen Verkehrssünder den Punktestand ab
Flensburg (dpa/tmn) - Die Flensburger Verkehrssünderdatei wird generalüberholt. Das hat der Bundestag beschlossen. Wer nun wissen will, wie viele Punkte er auf seinem Konto hat, kann die Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt auf drei Wegen anfordern.
Zu schnell gefahren, eine rote Ampel übersehen - so kommen schnell ein paar Einträge in der Flensburger Verkehrssünderkartei zusammen. Wer seinen aktuellen Punktestand in der Flensburger Verkehrssünderkartei abfragen will, muss dafür einen Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellen. Wie die Behörde erläutert, ist das auf dem Postweg, über das Internet oder bei einem Besuch im Auskunftspavillon des KBA in Flensburg möglich. Die Abfrage ist kostenlos.
Für den Antrag per Post steht auf der Homepage des KBA ein Formular zum Download bereit. Neben Angaben zu seiner Person leistet der Antragsteller darauf eine persönliche Unterschrift. Als Identitätsnachweis muss entweder eine Kopie des gültigen Personalausweises beziehungsweise Reisepasses beigefügt werden, oder eine siegelführende Stelle wie zum Beispiel eine Gemeindeverwaltung beglaubigt die Unterschrift.
Die Antragstellung via Internet ist nur mit einem Personalausweis möglich, der nach dem 1. November 2010 ausgestellt wurde und bei dem die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) aktiviert ist. Weiter wird für die elektronische Authentifizierung ein Lesegerät für den Chip im Ausweis und die passende App auf dem Computer benötigt.
Verbraucher können die Auskunft über ihre Einträge im Verkehrszentralregister auch direkt vor Ort in Flensburg im KBA-Servicebüro beantragen. Dafür müssen sie einen gültigen Ausweis mitbringen. In diesem Fall bekommen Antragsteller die Information über ihren Punktestand sofort ausgehändigt, beim Antrag online oder per Brief antwortet das KBA auf dem Postweg.
Der Punktestand von Verkehrssündern könnte sich bald automatisch ändern: Ein Gesetzentwurf der schwarz-gelben Koalition, über den der Bundestag am Donnerstagabend (16. Mai) abstimmen soll, sieht eine Generalüberholung des Punktesystems vor. Dabei soll unter anderem die 18-stufige Punkteskala in eine 8-stufige umgewandelt werden, statt maximal 7 soll es für Verstöße im Straßenverkehr höchstens noch 3 Punkte geben. Bestehende Punkte würden umgerechnet und ins neue System überführt. Der Reform, die voraussichtlich 2014 in Kraft treten soll, muss auch noch der Bundesrat zustimmen.