Wann eine neue Kfz-Versicherung sinnvoll ist

Berlin (dpa/tmn) - Viele Autobesitzer müssen für ihren Versicherungsschutz immer tiefer in die Tasche greifen. Kunden müssen solche Steigerungen nicht klaglos hinnehmen. Wer die Preise verschiedener Versicherer vergleicht, kann Geld sparen.

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Allein im letzten Jahr stieg die durchschnittliche Jahresprämie in der Kfz-Haftpflicht um 3,1 Prozent, in der Vollkasko sogar um 3,9 Prozent, berichtet die Stiftung Warentest unter Berufung auf Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft.

„Ein Wechsel lohnt sich in den meisten Fällen“, sagt „Finanztest“-Redakteur Michael Bruns. Für die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift (Heft 11/2015) nahmen er und seine Kollegen 160 Tarife von 73 Versicherern unter die Lupe. Seine Beobachtung: „Der Wettbewerb unter den Anbietern ist groß. Das wirkt sich auch auf die Preise aus.“ Die Höhe der Prämien kann sich demnach deutlich unterscheiden. Ein 40-jähriger Musterkunde kann nach Angaben der Warentester schon eine Haftpflichtversicherung für eine Jahresprämie von 288 Euro bekommen. Beim teuersten Anbieter zahlt er für den gleichen Schutz 975 Euro.

Ähnliche Ergebnisse zeigen sich auch bei Vergleichsportalen. Bei Check24 beispielsweise zahlt ein Rentner für einen neuen Vertrag ab Januar zwischen rund 697 und 1334 Euro pro Jahr. Verivox stellt in Aussicht, dass Kunden für einen neuen Kfz-Haftpflichtvertrag ab Januar im Durchschnitt vier Prozent weniger zahlen als bei einem Neuabschluss zum Januar 2015. Angebote mit Vollkasko sinken in einem Umfang von rund einem Prozent. Allerdings sind solche Angaben nur ungefähre Werte und können im Einzelfall deutlich abweichen.

Wichtige Bedingungen: „Wichtig bei einer neuen Kfz-Versicherung sind die richtigen Bedingungen“, gibt Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg zu bedenken. „Hier müssen Kunden schon genau abwägen.“

Deckungssumme: „Die Deckungssumme in der Haftpflichtversicherung sollte bei 100 Millionen Euro liegen.“ Das kostet zwar oft ein wenig mehr, kann sich im Schadensfall aber auszahlen. Denn die gesetzliche Mindestdeckung bei Sachschäden liegt bei 1,12 Millionen Euro. Wer einen größeren Schaden anrichtet, muss die höheren Kosten selbst übernehmen.

Grobe Fahrlässigkeit: „Der Versicherer sollte auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten“, rät „Finanztest“-Redakteur Bruns. Fehlt eine solche Klausel im Vertrag, dürfen die Versicherer die Leistungen in der Teil- und Vollkasko kürzen. Das kann im Falle eines Unfalls schnell teuer werden: „Grob fahrlässig kann es beispielsweise schon sein, wenn man das Navi während der Fahrt bedient“, gibt Bruns zu bedenken. Verzichtet die Versicherung auf den Einwand, wird der Schaden auch in diesem Fall übernommen.

Wildunfälle: Bei Wildwechseln gibt es ebenfalls Unterschiede zwischen den Bedingungen. „Manche Versicherer zahlen nur bei Wildunfällen mit Haarwild“, sagt Bruns. „Solche Versicherer zahlen aber nur bei einem Zusammenstoß mit einem Wildschwein oder Hirsch.“ Eine Kuh zum Beispiel gilt laut Bundesjagdgesetz aber nicht als Haarwild, auch Hunde fallen nicht unter diese Definition. Auch ein Unfall mit einem Fasan wäre nicht versichert. Deshalb sollte im Versicherungsvertrag „alle Tiere“ stehen oder zumindest „alle Wirbeltiere“.

Marderschäden: Sind Marderschäden versichert, sollten Kunden darauf achten, dass auch Folgeschäden abgedeckt sind. „Oft fällt ein Marderschaden ja nicht sofort auf“, erklärt Bruns. Geht aber der Motor kaputt, weil ein Kühlerschlauch angebissen war, sollte auch ein solcher Schaden von der Versicherung übernommen werden.

Rabattschutz: Was Versicherte unbedingt beachten sollten: „Wenn Sie ihren Rabattschutz in Anspruch genommen haben, lohnt sich ein Wechsel nicht immer“, erklärt Boss. Zwar kann bei einer Anfrage ein Tarif zunächst günstiger sein als der alte. Erfährt der neue Versicherer dann aber, dass der Kunde einen Schaden hatte, rechnet er noch einmal neu. Die Folge können höhere Prämien sein als erhofft. „Das kann im Zweifel nach hinten losgehen.“