Schnell reagieren im Schadensfall
Die Verbraucherzentrale gibt Hinweise, welche Versicherungen in welchem Fall wichtig sind.
Vollgelaufene Keller, Geschäftsräume, die beinahe komplett unter Wasser stehen und Autos, die auf überschwemmten Straßen steckengeblieben sind — die Regenflut hat Wuppertal am Dienstag voll getroffen und mit ihr sind durch die Wassermassen auch eine Vielzahl von Schäden zurückgeblieben.
Viele Betroffene stellen sich nun die Frage, wie sie mit der Situation umgehen sollen. „Wichtig ist zu klären, wie man versichert ist und welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt“, sagt Marlene Pfeiffer von der Verbraucherzentrale Wuppertal.
Im Falle eines überfluteten Kellers durch Dauerregen haftet laut der Verbraucherzentrale NRW allein die Police gegen Elementarschäden. Gebäudeversicherungen allein helfen nicht, da sie nicht für Schäden durch eindringendes Wasser haften. Die Elementarschadensversicherung, die, wie die Verbraucherzentrale schreibt, „als Ergänzung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten wird oder inzwischen auch direkt in den Verträgen enthalten ist“, deckt neben beschädigten (Keller-)Wänden und Inventar noch weitere Schäden ab. Dazu gehören Schäden durch: Überschwemmungen (ausgenommen sind Sturmflut und manchmal auch Rückstau), Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch sowie Schneedruck und Lawinen. Wichtig dabei zu beachten ist, dass bei diesem Zusatzschutz oftmals eine Selbstbeteiligung vereinbart wird — und zwar meistens in Höhe von zehn Prozent der Schadenssumme.
Unabhängig davon gilt es bei der Feststellung eines Schadens, keine Zeit zu verlieren. „Zeitverzögerungen sind in solchen Fällen kontraproduktiv“, sagt Pfeiffer. „Deswegen sollte man sich nach der Kenntnisnahme eines Schadenfalls umgehend mit seiner Versicherung in Verbindung setzen.“
Für Geschäftsleute ist derweil die Inhaltsversicherung von Bedeutung, wie Edin Zaimovic von der Gothaer-Versicherung rmb3 erklärt. Sie deckt laut der Internetseite „Finanzchef24.de“ die finanzielle Absicherung von Betriebseinrichtungen, Waren und Vorräte ab und kommt für finanzielle Verluste, die durch die Reparatur, Wiederherstellung sowie Wiederbeschaffung beschädigter oder zerstörter Sachen entstanden sind, auf.
Beim Thema Auto übernimmt laut der Verbraucherzentrale die Kfz-Teilkaskoversicherung auch Schäden, die durch Überschwemmungen entstanden sind. Da es bei dieser Police keine Schadensfreiheitsrabatte gibt, brauchen Fahrzeughalter keine Rückstufung zu befürchten, heißt es weiter.
Sollten Autofahrer jedoch ihr Auto trotz Warnung der Polizei in einem hochwassergefährdeten Gebiet parken oder auch nur dort hinfahren, riskieren sie, dass der Versicherer nur einen Teil des Schadens trägt oder sich auch ganz verweigert.