Werben und vermieten - Mit dem eigenen Auto Geld verdienen
München (dpa/tmn) - Autofahren ist teuer. Nicht nur der Sprit kostet eine Menge Geld, sondern auch Versicherung, Steuer und Reparaturen. Es gibt aber ein paar Möglichkeiten, wie man mit dem eigenen Auto Geld verdienen kann.
Die meiste Zeit steht das Auto - und kostet trotzdem. Auch wenn es keinen Kraftstoff verbrennt, müssen Halter Steuer, Versicherung und Inspektionen bezahlen. Autobesitzer können aber mit ihrem Fahrzeug auch etwas Geld verdienen. Reich wird man davon zwar nicht, aber ein paar hundert Euro können im Jahr zusammenkommen.
Eine Geldquelle ist das Bekleben des Autos mit Werbung. Der Verdienst liegt laut ADAC hierbei je nach Größe des Aufklebers und Auftraggebers zwischen fünf und 300 Euro pro Monat. Vorsicht ist geboten bei Vermittlungs-Agenturen: Diese reichen Aufträge weiter, verlangen für den dafür notwendigen Eintrag in ihre Datenbank manchmal aber bis zu 150 Euro. Daneben werden von einigen Unternehmen Mitgliedschaften für zwei Jahre verlangt, für die hohe Gebühren anfallen. „Von solchen Lockangeboten sollte man die Finger lassen“, sagt Silvia Schattenkirchner, Verbraucherschützerin beim ADAC.
Für alle Geschäfte sollten laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unbedingt Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Denn im Grunde handelt es sich bei dem Zubrot mit den Werbestickern um Arbeit in Form von Werbefahrten, die zwischen einem Auftraggeber und einem Arbeitnehmer zustande kommt.
„Wie bei allen Verträgen sollte man auf versteckte Kosten achten, damit man am Ende nicht noch draufzahlt“, sagt Schattenkirchner. Als Beispiel nennt sie eine eigentlich unzulässige Strafgebühr, die anfällt, wenn man die vorgegebene jährliche Laufleistung nicht erreicht.
Ist man sich als Fahrer mit dem Kunden über Größe, Form und Farbe einig, fehlt nur noch der Aufkleber. Am besten bestellt der Kunde den Aufkleber selbst. So gibt es bei möglichen Fehlern hinterher keinen Ärger und der Autobesitzer bleibt nicht auf den Produktionskosten sitzen. Im Vertrag festgehalten werden sollten Laufzeit, Rechte und Pflichten, Inhalt der Werbung und der Verdienst durch die Werbefahrten. Vor späteren Lackschäden brauchen Autobesitzer übrigens keine Angst zu haben: Aufkleber lassen sich in der Regel rückstandsfrei abziehen.
Folgen haben die Werbefolien aber für die Steuererklärung: Als Einkommen aus selbstständiger Arbeit muss der Zusatzverdienst versteuert werden. „Die Bereitstellung von Werbeflächen an privaten Pkw gegen Entgelt unterliegt grundsätzlich sowohl der Einkommen- als auch der Umsatzsteuer“, sagt Steuerberater Helmut Panzer aus Tönisvorst bei Düsseldorf. Einkommensteuerlich sind die Einnahmen allerdings steuerfrei, wenn sie bei weniger als 256 Euro im Jahr liegen. Umsatzsteuerlich kann möglicherweise die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch genommen werden.
Keinen richtigen Zusatzverdienst, aber eine Möglichkeit zum Sparen haben Berufspendler, die eine Fahrgemeinschaft mit einem Kollegen bilden. Neben den geteilten Kraftstoffkosten kann jeder Insasse den Arbeitsweg steuerlich geltend machen. Die Pauschale beträgt 30 Cent pro einfach gefahrenem Kilometer ab dem ersten Entfernungskilometer - unabhängig vom Verkehrsmittel und der Strecke. Der Abholweg bis zur Wohnung der Mitfahrenden zählt allerdings nicht. Der Höchstbetrag liegt bei 4500 Euro pro Jahr.
Jedoch nicht erlaubt sind Taxifahrten. Wer Passagiere gegen Beförderungsgeld mitnimmt, benötigt einen Personenbeförderungsschein und eine Taxikonzession. Sind die nicht vorhanden, drohen ein hohes Bußgeld und eine Anzeige.
Dagegen ganz legal können Autobesitzer ihr Auto vermieten. Auf Internetplattformen wie autonetzer.de, nachbarschaftsauto.de, rent-n-roll.de oder tamyca.de bieten Privatpersonen ihre Fahrzeuge für andere an. Die Registrierung ist meist kostenpflichtig, ein Foto, technische Daten und die Kosten pro Kilometer beschreiben das Auto. Der Vermittler erhält eine Provision in Höhe von etwa 15 Prozent der gezahlten Mietgebühr.
Seriöse Portale haben eine eigene Versicherung für die Verleihung, die im Schadenfall in Kraft tritt. Allerdings haftet zuerst der Vermieter für Schäden, die der Mieter verursacht. Das kann teuer werden - und genau das Gegenteil dessen, was es eigentlich sein sollte: mit dem Auto Geld verdienen.