Baumschutzsatzung klingt nur gut

zu: Baumschutzsatzung in der Kritik

Baumschutzsatzung hört sich gut an, ist aber einfach nur „Krampf“.

1. Aus eigener Erfahrung: Während der Baumschutzsatzung wollte ich einen Nadelbaum, der in der Spitze noch Grün, aber zu mehr als 95 Prozent bis hoch oben Totholz hatte und im Hang zur Straße stand, fällen lassen. Der Mitarbeiter des Grünflächenamtes erlaubte mir das Fällen nur gegen Zahlung von 1000 DM für einen Ersatzbaum, plus 50 DM für sein Kommen, wohlwissend, dass Nadelbäume flach wurzeln und somit umsturzgefährdet sind.

Ich ließ sämtliches Totholz heraussägen und den Baum stehen, der circa sechs oder acht Jahre später umfiel: quer über die Straße bis in die Fassade des gegenüberliegenden Hauses und in das Dach eines weniger als 10 000 Kilometer gefahrenen Taxis, das damit Totalschaden hatte. Zum Glück hatte der Baum keine Fußgänger getroffen.

2. Wenn die Stadt Bäume fällen wollte, wurden diese in fast jedem Fall vorher als krank deklariert, um den Ärger der Anwohner erst gar nicht aufkommen zu lassen.

Während der Baumschutzsatzung fühlten sich viele Bürger von der Stadt hintergangen, weil es de facto zweierlei Recht gab.

Wolfgang Gilde, per E-Mail an die Redaktion