Abo für die Arbeit: Die Vor- und Nachteile von Mietsoftware
Berlin (dpa/tmn) - Ohne Excel geht nichts, ohne Photoshop auch nicht: An vielen Arbeitsplätzen sind die Office-Anwendungen von Microsoft und Adobes Bildbearbeiter gar nicht mehr wegzudenken.
Kein Wunder, dass es vor ein paar Jahren große Aufregung gab, als beide Firmen ihr Verkaufsmodell änderten: Unter den Namen Office 365 und Creative Cloud gibt es die populären Software-Pakete nicht mehr nur zum Kauf, sondern auch zur Miete oder im Abo.
Der Fachbegriff dafür lautet Software as a Service (SaaS): Programme sind keine Kaufprodukte mehr, sondern monatlich bezahlte Dienstleistungen. Teils laufen die gemieteten Programme immer noch auf dem Rechner, teils aber auch auf den Anbieter-Servern und im Browser. Im Prinzip gelten auch Webmailer, Online-Adressbücher und -Kalender oder Dienste wie Google Docs als SaaS. Die sind zwar meist gratis. Erweiterte Funktionen kosten dann aber eine Monatsgebühr.
Eigentlich stammt das SaaS-Prinzip aus der Unternehmenswelt. „Da gibt es das schon seit Jahren“, erklärt Frank Termer vom IT-Verband Bitkom. „Unternehmen können ihre Kosten für IT und Personal senken, indem sie den Betrieb und die Pflege wichtiger Software den Service-Anbietern überlassen.“ Vor allem bei Bürosoftware und Apps schwappe SaaS inzwischen aber auch auf den Privatanwender-Markt.
Für den Nutzer muss das nicht unbedingt ein Nachteil sein. „Die Investitionskosten sind damit natürlich erstmal niedriger“, sagt Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Statt für umfangreiche Softwarepakete mittlere dreistellige Summen auszugeben, zahlt der Nutzer nur eine überschaubare Monatsgebühr. Trotzdem nutzt er sofort alle Programme mit allen Funktionen. Nachrechnen lohnt sich aber: „Langfristig kann Mietsoftware teurer sein als Kaufsoftware, vor allem bei langfristiger Nutzung und umfangreichen Paketen“, so Gollner.
Denn nutzen lassen sich die Programme nur, solange der Kunde zahlt. Ist das nicht mehr der Fall, stellt selbst auf dem Rechner installierte Software irgendwann die Arbeit ein. Einmal gekaufte Software lässt sich dagegen theoretisch jahrelang weiterverwenden - aber nicht zwingend auf dem neuesten Stand. „SaaS garantiert Updates und Funktionserweiterungen“, sagt Gollner. „Wichtig ist das zum Beispiel für Nutzer, die häufig Dateien mit anderen austauschen.“ Denn so bleibt alles kompatibel.
Auf die Updates haben Abokunden sogar gesetzlichen Anspruch. Denn beim Mieten hat ein Verbraucher andere und manchmal bessere Rechte als beim Kauf, erklärt der Rechtsanwalt Till Jaeger aus Berlin: „Die Gewährleistung ist im Mietrecht zum Beispiel sogar stärker als im Kaufrecht, weil der Vermieter verpflichtet ist, die vermietete Sache in gebrauchsfähigem Zustand zu halten.“ Konkret bedeutet das, dass er bei Software zum Beispiel Programmfehler und Sicherheitsmängel ausbessern muss - und das für den gesamten Zeitraum der Nutzung.
Gleichzeitig gibt es für Mieter aber Einschränkungen. „Gekaufte Software darf ich zum Beispiel Dritte an meinem Computer nutzen lassen, im Mietrecht ist das nicht so klar“, sagt Jaeger. „Und die Weiterveräußerung ist ebenfalls nur im Kaufrecht möglich.“ Viele Softwareanbieter verbieten den Weiterverkauf in ihren Geschäftsbedingungen zwar auch für Käufer. Solche Regelungen sind nach europäischem Recht aber regelmäßig unwirksam, so der Anwalt.
Auch in der konkreten Nutzung hat Mietsoftware ein paar Haken. Läuft sie in der Cloud, also auf den Servern des Anbieters, ist eine gute Netzanbindung erforderlich. Und selbst viele installierte Abo-Programme müssen oft Server-Kontakt aufbauen, sonst verweigern sie irgendwann den Dienst. Und nützliche Updates gibt es offline auch nicht.
Andererseits macht der Onlinezwang flexibler: „Mit SaaS kann ich plattformunabhängig arbeiten und theoretisch von überall auf meine Dateien zugreifen“, sagt Verbraucherschützer Gollner. Denn die Cloud-Integration ist bei Mietsoftware in der Regel gleich eingebaut. „Gleichzeitig bedeutet das aber auch Kontrollverlust“, warnt der Verbraucherschützer. „Ich kann da nicht kontrollieren, was der Anbieter mit meinen Daten macht und wer darauf Zugriff hat.“
Bei kleinen Anbietern stellt sich zudem die Frage, ob es sie und ihre Software in ein paar Jahren überhaupt noch gibt. „Wird ein Dienst eingestellt, ist oft unklar, ob ich meine Daten ohne weiteres anderswo nutzen kann“, sagt Gollner. Es schadet also nicht, sich vorab über Exportmöglichkeiten und Kompatibilität zu informieren.