Acta soll Urheberrecht international durchsetzen
Berlin (dpa) - Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Acta) ist ein internationaler Handelspakt mit dem Ziel, Urheberrechte auch international durchzusetzen. Das Abkommen gegen Produkt-Piraterie ergänzt das TRIPS-Abkommen von 1994 im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO).
Der Acta-Vertrag geht auf eine Initiative der USA und Japans aus dem Jahr 2006 zurück. Kritiker sehen in dem Abkommen eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Viele User haben zum Beispiel die Sorge, dass sie nicht mehr so leicht Filme oder Musik aus dem Internet herunterladen können, dass ihre Daten dabei an Dritte weitergegeben werden oder dass sie saftige Strafen zahlen müssen.
Die Verhandlungen von 2008 bis 2010 standen nach Informationen aus unterrichteten Kreisen unter dem Druck von Interessengruppen, insbesondere der Film- und Musikindustrie in den USA. Das fertige Vertragswerk wurde bis Januar von der EU und zehn weiteren Staaten unterzeichnet. Allerdings haben bislang nicht alle 27 Mitglieder der EU auch als Nationalstaaten das Abkommen signiert. Das Abkommen müsste außerdem noch vom Europaparlament gebilligt und von den Parlamenten der Einzelstaaten ratifiziert werden.
Die Front der Unterzeichner bröckelt: Unter dem Eindruck massiver Proteste setzten Polen, Tschechien und Lettland die Ratifizierung von Acta aus. Auch Deutschland zog die bereits erteilte Weisung zur Unterzeichnung des umstrittenen Vertragswerks wieder zurück - nun soll es vom Europäischen Gerichtshof noch einmal überprüft werden. Kritiker wie Befürworter weisen darauf hin, dass viele Acta-Bestimmungen einen großen Interpretationsspielraum lassen.