Amt der Datenschutzbeauftragten wird vom Innenressort gelöst

Berlin (dpa) - Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff (CDU) soll künftig unabhängig vom Bundesinnenministerium arbeiten.

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Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine Gesetzesänderung, wonach das Amt in Zukunft eigenständig und weisungsfrei agieren soll.

Bislang ist es an das Innenressort angebunden. Das Ministerium hat derzeit die Dienstaufsicht über die Behörde, und die Bundesregierung die Rechtsaufsicht. Dies soll künftig entfallen.

Durch die Gesetzesänderung bekommt Voßhoffs Amt den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde - wie etwa der Bundesrechnungshof, der eine selbstständige externe Finanzkontrolle des Bundes betreibt. Die Datenschutzbeauftragte soll den Plänen zufolge in Zukunft ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle unterliegen.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Die obersten EU-Richter hatten mehr Unabhängigkeit der deutschen Datenschutzaufsicht eingefordert. Auch Voßhoff und ihr Vorgänger, Peter Schaar, verlangten neue Strukturen - ohne Kontrolle durch die Regierung.