Anwalt gibt falsche Abmahnungen bei Internet-Verkäufern zu
Göttingen (dpa) - Massenhaft falsche Abmahnungen bei Internet-Verkäufern hat ein Rechtsanwalt im Landgericht Göttingen gestanden.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 46-jährigen Juristen und seinen beiden ebenfalls geständigen Mitangeklagten bandenmäßigen Betrug vor. Das Trio soll 2012 und 2013 gewerbliche Verkäufer der Internet-Plattform Ebay zu Unrecht mit Abmahnschreiben überzogen haben.
Fast 300 Briefe hatte das Trio verschickt - an Händler, die Käse, Salami, Rotwein, Motorenöl, Kleber, Nagellackentferner oder Haargel im Internet anboten. Der mitangeklagte Bruder des Anwalts hatte gezielt nach Leuten gesucht, die bei Ebay Waren ohne Angabe der Kilo- oder Literpreise verkauft hatten.
Das werteten das Abmahntrio als Verstoß gegen die Preisabgabenverordnung. Zuvor hatten der Jurist und seine Komplizen zum Schein selbst einen Internetshop gegründet, um behaupten zu können, dieser habe wegen der fehlenden Grundpreise Wettbewerbsnachteile.
Der zweite Komplize des Rechtsanwaltes fertigte die Abmahnschreiben in einem Hinterzimmer der Kanzlei, Mitarbeiterinnen des Anwalts beseitigten Rechtschreibfehler - und der Anwalt unterschrieb. In knapp 60 Fällen hatte das Trio laut Staatsanwaltschaft mit der Masche Erfolg und kassierte rund 16 400 Euro.