EU macht Online-Einkauf im Ausland leichter
Straßburg (dpa) - Wer in Online-Shops im europäischen Ausland einkauft, soll künftig mehr Rechtssicherheit haben. Dafür will die EU mit einem neuen europäischen Kaufrecht sorgen.
Das Europaparlament stimmte am Mittwoch in Straßburg für ein entsprechendes Gesetz. Demnach sollen Käufer und Verkäufer EU-weit die Möglichkeit bekommen, einen einheitlichen EU-Standard anzuwenden. Dazu gehört eine Informationspflicht vor Vertragsabschluss, ein Widerrufsrecht und Regeln zur Aufhebung des Vertrags bei arglistiger Täuschung.
Gelten werden die neuen Regeln nur dann, wenn Verbraucher die europäische Rechtsgrundlage bei einer Bestellung im Ausland ausdrücklich wählen - anstelle nationaler Regelungen, die in der EU sehr verschieden sind.
Die Wahl des EU-Kaufrechts soll möglich sein für den Einkauf von Waren oder auch den Erwerb digitaler Produkte wie Musik, Filme und Smartphone-Apps. Das europäische Kaufrecht könnte für alle grenzüberschreitenden Kaufverträge (Fernabsatz) angewandt werden, dies dürften in der Praxis vor allem Online-Bestellungen sein.
Die neuen Regeln sollen Kosten sparen und Firmen ermutigen, über die Grenzen hinweg Geschäfte zu tätigen. Verbraucher könnten laut Europaparlament für ein und dasselbe Produkt eine Menge Geld sparen. Nach EU-Angaben erwerben bislang erst neun Prozent der Konsumenten Waren im EU-Ausland.
Nach dem Votum muss sich das Parlament nun noch mit den EU-Staaten auf die neue Verordnung einigen. Die Verhandlungen dazu sollen im Herbst beginnen. Der CDU-Europaabgeordnete Klaus-Heiner Lehne sagte: „Wir sollten endlich die Chance nutzen, den Online-Handel europaweit zu stärken.“