Behörden sollen Facebook zurückhaltend nutzen
München (dpa) - Die Datenschützer von Bund und Ländern fordern alle öffentliche Stellen wie Behörden und Krankenkassen zur Zurückhaltung bei der Nutzung sozialer Netzwerke wie Facebook auf.
Von der Nutzung von „Gefällt mir“-Buttons und Ähnlichem solle abgesehen werden, wenn diese Dinge geltenden Standards nicht genügten. „Es kann nicht sein, dass die Bürgerinnen und Bürger, die sich auf den Seiten öffentlicher Stellen informieren wollen, mit ihren Daten dafür bezahlen“, heißt es in einer Entschließung, die die Datenschützer am Donnerstag nach gemeinsamen Beratungen in München vorlegten. Öffentliche Stellen sollten auf solchen Plattformen keine Profilseiten oder Fanpages einrichten.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte, dass beim Anklicken eines „Gefällt mir“-Knopfes ohne eine Information des Internet-Nutzers dessen Präferenzen bei Facebook gespeichert würden. Die Datenschützer beklagten, dass die Bundesregierung ihrer Ankündigung, gegen die Profilbildung im Internet vorzugehen, noch keine Taten habe folgen lassen. „Der bloße Verweis darauf, dass die Diensteanbieter Selbstverpflichtungen eingehen sollten, wird dem akuten Schutzbedürfnis der immer zahlreicher werdenden Nutzerinnen und Nutzer nicht gerecht“, heißt es in der gemeinsamen Entschließung.
Der schleswig-holsteinische Datenschützer Thilo Weichert ging zuletzt noch weiter und forderte öffentliche Stellen im Norden unter Bußgeld-Androhung auf, Facebook-Dienste ab Ende September nicht mehr zu nutzen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Schleswig-Holstein will sich dem nicht beugen und notfalls auch einen Musterprozess führen, wie sie am Mittwoch ankündigte.
Grundsätzlich riet Schaar am Donnerstag dazu, bei der Nutzung von Facebook und anderen sozialen Netzwerken sehr zurückhaltend mit der Preisgabe eigener Daten zu sein. „Das fängt bei den Kindesbeinen an und endet im Altersheim“, betonte er. „Denn was drin ist, ist erstmal drin.“ Als „starkes Stück“ kritisierte er, dass selbst gelöschte Daten nicht wirklich gelöscht würden, sondern quasi unsichtbar auf den Servern eines Anbieters erhalten blieben.