Bei Download-Abmahnungen schnell handeln
Berlin/Düsseldorf (dpa/tmn) - Ob berechtigt oder unberechtigt: Bei einer Abmahnung wegen illegaler Internetdownloads in der Post sollten Betroffene schnell handeln und sich juristischen Beistand suchen.
Dazu rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Flattert eine Abmahnung wegen illegalen Internetdownloads ins Haus, ist Eile geboten. Denn für die Abgabe einer Unterlassungserklärung wird meist nur eine kurze Frist von drei bis fünf Tagen eingeräumt. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Keinesfalls sollte die Erklärung aber ohne juristische Prüfung abgegeben werden - selbst dann nicht, wenn der Angeschriebene tatsächlich gegen Urheberrechte verstoßen hat. Denn die geforderten Abmahnkosten sind den Angaben zufolge oft überzogen. Im Schnitt würden 700 Euro verlangt.